"Alles war bei uns sehr schön abgeschottet,
alles war sehr sauber und ordentlich ..."
Interview mit Almuth Berger, Ausländerbeauftragte der DDR, am 7.8.90 in Berlin
Die Übergriffe, vereinzelt mit tödlichem Ausgang, auf Immigranten und Flüchtlinge nehmen zu. Der Fremdenhass, der Rassismus, zeigt sich immer offener. Welche Gründe sehen Sie hierfür?
Die Situation ist angesichts der Umbruchssituation extrem schwierig - insbesondere schwierig der das Zusammenleben der Deutschen und Ausländern. Ich habe in letzter Zeit mehrere Gespräche geführt mit Leuten, die sich emotional gegen Ausländer ausgesprochen haben: "Die sollen doch zu Hause bleiben, was die hier überhaupt suchen, mit Tränengas müsste man da reingehen," das war der Tenor am Anfang. Wir haben uns dann eine Weile unterhalten. Eigentlich kamen dann fast alle auf ihre eigenen Frustrationen zu sprechen. Das war ganz typisch, dass ihre Stimmung und ihre Äußerungen über Ausländer gar nicht ursächlich zusammenzubringen waren. Ausländer waren die Sündenböcke, auf die man jetzt seinen eigenen Frust abladen konnte. Beklagt wurde, dass man genauso viel arbeite wie diejenigen in Westberlin, aber nur ein Drittel des Lohnes erhält: dies sei auf Dauer kein Zustand und die Regierung tue viel zu wenig.
Der allgemeine Informationsmangel ist sehr hervorstechend. Er ist in der jahrelangen Tabuisierung des Themas begründet. Es durfte öffentlich hierüber nicht debattiert werden. Es gab nur zahlreiche Gerüchte.
Die Polizei ist vielfach hilflos und verteidigt dann auch im Zweifelsfall nicht die Ausländer, sondern eben die Leute, die sie angreifen. Auch das ist vorgekommen.
Welche Schritte wollen Sie hiergegen unternehmen?
Wir haben in Zusammenhang mit der Ausländerbeauftragten und dem Polizeibeauftragten beim Magistrat Informationsveranstaltungen und Schulungen für die Polizei durchgeführt. Dies werden wir auch über Berlin hinaus in der gesamten DDR fortsetzen.
Die Situation ist gekennzeichnet durch eine steigende Arbeitslosigkeit. Sie betrifft viele DDR-Bürger, aber auch viele Ausländer. In den Betrieben ist die Stimmung etwa so: "die müssen aber bitteschön zuerst entlassen werden, wir haben ein Anrecht darauf, die Arbeit länger zu behalten".
Für Arbeiter, die im Rahmen von Regierungsabkommen sich in der DDR aufhalten, wird die Situation immer schwieriger. Viele werden deswegen auch vorzeitig zurückkehren, zumal die Rückkehr jetzt auch rechtlich geregelt ist. Rückkehrende erhalten eine Entschädigung von 3 000,- DM, um sich damit unter Umständen zu Hause einen Teil einer neuen Existenz aufbauen zu können.
Trift es zu, dass diese "Rückkehrhilfen" in der Bevölkerung heftige Proteste ausgelöst haben?
Es gab erschütternde Reaktionen, besonders in den Betrieben. Aber auch hier fehlen die Informationen. Den meisten ist nicht klar, dass es sich um eine Entschädigung handelt. Den Arbeitern aus dem Ausland ist ja gesagt worden, dass sie hier vier bis fünf Jahre arbeiten können. Jetzt müssen sie zurückkehren und haben all das nicht erreicht, was sie als Hilfe für ihre Familien mitnehmen wollten. Aus diesem Grund bekommen sie eine Entschädigung.
Sie haben für das Entstehen von Fremdenhass zwei Gründe genannt: ökonomische bzw. soziale Ängste und den Informationsmangel. Der Begriff "Rassismus" beinhaltet jedoch eine weitere Ebene, er bietet eine umfassendere Erklärung: es existiert eine grundsätzliche, fast reflexartige Abwehr gegenüber "Fremden", die als minderwertig angesehen werden. Inwieweit arbeiten sie in der Öffentlichkeit mit dem Begriff Rassismus?
Wir arbeiten damit, andererseits gehe ich vorsichtig mit ihm um, weil für mich Rassismus zunächst etwas ist, was sich auf gesetzlicher Grundlage vollzieht.
Rassismus ist nicht unbedingt auf Gesetze angewiesen...
Ein Staat, der das Apartheidsystem praktiziert ist ein rassistischer Staat. Natürlich gibt es Rassismus auch bei Einzelpersonen, ohne dass sie sich dabei auf ein Gesetz berufen könnten.
In manchen Situationen ist es besser, andere Wörter zu benutzen, um ihnen klar zu machen, was das eigentlich ist, was in fast allen ein Stück weit drin steckt, diese Abwehr oder Furcht vor Fremden oder andersartigem Leben.
Die DDR-Bürger hatten kaum Gelegenheit zu lernen.
Deswegen fällt uns das ja so schwer. Alles war bei uns sehr schön abgeschottet, alles war sehr sauber und ordentlich und jetzt kommen Menschen zu uns, die anders leben und das macht Angst und stößt ab und ist unverständlich und damit haben viele ganz große Schwierigkeiten.
Und wenn ich ihnen dann sage, dass sie rassistisch sind, blockieren sie erst einmal und sind nicht bereit, darüber nachzudenken.
Es ist ganz viele Jahre so argumentiert worden: "wir waren schon immer gegen Rassismus, weil wir gegen das Apartheidsystem waren". Dass hier eine ganze Menge rassistisches Gedankengut vorhanden ist, wollte zunächst niemand wahrhaben. Deshalb muss man sich das erst einmal selber eingestehen können und sich klarmachen, dass wir solche Gedanken schnell haben können, auch Menschen, die überzeugt sind, dass sie überhaupt nicht ausländerfeindlich seien, die das auch sehr betonen, und da ist trotzdem was da, was für die DDR-Bevölkerung sehr schwer einzuordnen ist.
Welche Erfahrungen haben sie in den letzten Monaten bei Diskussionen und Veranstaltungen gemacht bei dem Versuch über das "was trotzdem da ist" zu reden?
Erfolgserlebnisse gibt es selten. Ich habe z. B. ein Gespräch geführt mit einem Polizisten auf der Straße. Zunächst machte er solche rassistische Äußerungen, dann haben wir eine halbe Stunde uns unterhalten und zum Schluss war er nachdenklicher geworden und bedankte sich für das Gespräch. Da dachte ich, Gespräche sind nicht nutzlos, man kann doch bei Menschen Nachdenken in Bewegung setzen, auch wenn sie sich nicht gleich ändern.
Die Bevölkerung in der Nähe eines Wohnheimes protestierte zunächst, als sie erfuhr, dass in ihm Ausländer untergebracht werden sollten. Inzwischen hat sich eine Wandlung vollzogen. Sie sind nun nicht mehr aktiv dagegen und sind bereit es zu akzeptieren - im Gegenteil, sie bieten ihre Hilfe an, jedenfalls etliche - auch das ist ein Erfolg.
In den nächsten Monaten wird sich in der DDR die ökonomische und soziale Situation drastisch verschlechtern. Welche Auswirkungen wird das auf den ohnehin existierenden Fremdenhass haben?
Ich habe die Befürchtung, dass sich die Situation zuspitzt, da reichen Information und Aufklärung nicht aus. Das heißt nicht, dass wir resignieren, wir haben aber keine falschen Hoffnungen.
Andererseits hoffe ich, dass es ein Stück normaler wird mit Menschen aus anderen Ländern hier zusammen zu leben.
Wenn wir uns z. B. Westberlin ansehen: natürlich existiert dort Ausländerfeindlichkeit, trotzdem ist es für die meisten ja viel normaler als hier beim Türken einzukaufen, beim Griechen in das Restaurant zu gehen, Leute auf der Straße zu sehen, die anders aussehen und anders sich u. U. auch verhalten. Deutsche und Kinder bzw. Schüler aus anderen Ländern gehen zusammen in den Kindergarten und in die Schule. Das ist ja ein Prozess, der sich dort über einen langen Zeitraum hingezogen hat. Darauf setze ich meine Hoffnung, dass das bei uns auch einsetzt und es selbstverständlicher wird, dass Ausländer einfach da sind.
Die Ausländer, die die DDR-Bürger erlebt haben, lebten meistens in einem geschlossenen Viertel, in Wohnheimen, eine Ghettoisierung war vorhanden. Sie hat man ja nicht im Alltag erlebt, das müssen wir erst üben, das verspricht nicht unmittelbaren und schnellen Erfolg, aber es trägt dazu bei.
Das Abkommen von Schengen zwischen Frankreich, den Beneluxstaaten und der BRD ist der Grundstein für die Abschaffung der Binnengrenzen zwischen diesen Ländern und zugleich für die Abschottung der EG speziell gegenüber Flüchtlingen nach außen. Inwiefern sind bereits praktische Schritte getan worden in der DDR zur Umsetzung des Vertrages, der voraussichtlich Ende 1991 in Kraft treten wird?
Die Oder-Neiße-Grenze ist praktisch mit dem Wegfall der innerdeutschen Grenzen ab dem 1.7.90 zur neuen EG-Grenze geworden.
Das Schengener Abkommen ist ein belastender Faktor des Zusammenwachsens beider deutscher Staaten, weil die besonderen Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten dadurch erschwert werden. Dies gilt nicht so sehr für die ČSFR und Ungarn, weil es einen visafreien Verkehr mit der BRD gibt. Bei anderen Staaten ist jedoch daraufhin von uns der Reiseverkehr erschwert worden: wir haben den visafreien Verkehr nicht aufgekündigt, aber es müssen nun Einladungen oder touristische Nachweise bei der Beantragung von Visa vorliegen, um reisen zu können. Dies gilt für Rumänien, Polen, die Sowjetunion und Bulgarien. Für Polen und die Sowjetunion waren diese Bestimmungen schon vorher in Kraft, neu sind sie für Bulgarien und Rumänien.
Das ist für mich deshalb eine Belastung, weil Europa bei uns nicht aufhört und auch Osteuropa zum europäischen Haus gehört.
Ich bin noch nicht hoffnungslos, dass auch unsere Nachbarn stärker mit einbezogen werden. Ein Abkommen mit Polen über den visafreien Verkehr ist noch nicht ganz aus der Welt. Das ist noch Zukunftsmusik. Es gibt aber auch in der Bundesrepublik Menschen, die sich dafür einsetzen. Vielleicht schaffen wir es dann gemeinsam.
Allerdings wird dies nicht ausreichen - denn wenn die Oder-Neiße-Grenze zur EG-Grenze geworden ist, werden auch andere Länder mitzusprechen haben, abgesehen davon, dass es zunächst in der BRD bei einer Ablehnung des visafreien Verkehrs bleiben wird.
Das ist klar. Es ist eine Belastung, dass die Grenzen nach Westen sich öffnen, hingegen Richtung Osten geschlossen werden.
Wieweit ist die Übernahme des bundesdeutschen Ausländer- und Asylverfahrensgesetzes vorangeschritten in der DDR?
Es gab ja in der DDR eine Diskussion darüber, ob die DDR das bundesdeutsche Ausländergesetz in modifizierter Form übernehmen sollte. Wir waren der Meinung, dass das nicht gut gewesen wäre, weil sehr viele Voraussetzungen, Strukturen noch nicht vorhanden sind und bestimmte Gruppen, z. B. die Ausländer, die im Rahmen von Regierungsabkommen in der DDR sind, in diesem Gesetz überhaupt nicht erfasst sind. Für sie müssen wir einen besseren Schutz aufbauen.
Das bundesdeutsche Gesetz ist nicht übernommen worden, sondern stattdessen wurden zum noch geltenden alten DDR-Ausländergesetz neue Durchführungsverordnungen erlassen. Das sind Übergangsregelungen, weil klar ist, dass mit dem Beitritt wir auch das BRD-Ausländergesetz übernehmen müssen. Da wird es keine andere Möglichkeit geben, was die Rechtsangleichung angeht. Da wird es auf diesem Gebiet gerade keine Ausnahmemöglichkeiten geben.
Was für uns wichtig war, dass wir noch vor dem Beitritt Handlungsmöglichkeiten haben, haben wir durchgesetzt.
Ein Asylrecht gab es bis vor kurzem überhaupt nicht in der DDR, wenn man davon absieht, dass die DDR bestimmten Gruppen, die sie in ihrem ideologischen Kampf unterstützt hat, Asyl gewährte wie Mitgliedern des ANC, der Swapo oder chilenischen Oppositionellen.
Dies will ich nicht abwerten, das war eine gute und wichtige Sache, aber es gab kein Recht für einen einzelnen Flüchtling einen Asylantrag zu stellen, dies war nur möglich über eine Organisation. Unsere Verordnung zum Asylrecht basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention, es gibt jedoch noch kein ausgefeiltes Verfahren.
Wir werden leider nicht genug Zeit haben, um eigene Modelle zu entwickeln. Aber wir werden solange wie möglich unsere Chance nutzen, damit Menschen auf der Grundlage unserer Verordnung ihren Asylantrag auch stellen können.
Innerhalb der SPD, ausgehend von Oskar Lafontaine, scheint sich ein Positionswechsel zu vollziehen: die Bereitschaft wächst, durch eine Änderung des Grundgesetzes das Asylrecht einzuschränken. Wie bewerten sie diese Entwicklung?
Früher war ich der Auffassung, dass die Übernahme des Grundgesetzes ein Vorteil sei wegen dem eigentlich sehr weiten Grundrecht auf Asyl. Inzwischen musste ich lernen, dass es durch viele Verfahrensregeln sehr eingeengt worden ist und längst nicht mehr die Weite hat, mit der es ursprünglich angelegt und gedacht gewesen ist. Im Augenblick ist unsere Regelung, die auf der Genfer Flüchtlingskonvention basiert, besser und weitergehender.
Ich hoffe sehr, dass an dieser Stelle keine Grundgesetzänderung durchkommt und dass auch die Länder der DDR sich dagegen aussprechen werden und sie im Gegenteil stärker diese Konvention ins Gespräch bringen. Auf dieser Grundlage sollte Menschen Asyl gewährt werden, anstatt sie abzuschieben.
Diejenigen, die das Asylrecht einschränken wollen, verweisen als Vorwand für ihr Vorhaben auf die Tatsache, dass aus bestimmten Ländern Flüchtlinge in nennenswerter Zahl Asylanträge stellen, ohne dass eine politische Verfolgung nach der herrschenden Rechtsprechung in diesen Ländern vorliegt.
Hintergrund dieser Entwicklung sind jedoch Migrationsbewegungen, über die keine Diskussion stattfindet, die durch vielschichtige gesellschaftliche Veränderungen ausgelöst werden.
Bis jetzt haben Menschen, die ihr Recht auf Freizügigkeit geltend machen wollen, in vielen Fällen keine andere rechtliche Möglichkeit als einen Asylantrag zu stellen.
Welche Konzepte halten Sie für richtig, um in den nächsten Jahren der Abschottungspolitik etwas entgegenzusetzen?
Ich habe z. B. Gespräche mit Rumänen geführt, die zu uns kommen und hier ihren Wohnsitz nehmen. Sie haben keine Chance als Asylbewerber anerkannt zu werden, weil keine politische Verfolgung vorliegt.
Es ist sehr schwierig mit Verantwortlichen darüber zu reden, zu einem Zeitpunkt, an dem große Sorgen vor der Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot bestehen. Die Bereitschaft, sich anderen zu öffnen und zu sagen, "wir nehmen sie auf", ist sehr sehr gering.
Auf längere Sicht sollte über eine Art Quotenregelung wieder diskutiert werden. Wir sagen dann, wir können eine bestimmte Anzahl von Menschen aus anderen Ländern aufnehmen. Es ist z. Z. bei euch wie bei uns schwierig, einen ständigen Wohnsitz zu beantragen und arbeiten zu dürfen.
Es fehlen Voraussetzungen wie ein Einwanderungsgesetz und eine Einwanderungsbehörde. Es gibt wenig Möglichkeiten, dies zu diskutieren und erst recht durchzusetzen. Wir haben im Moment lediglich das Recht, einen Antrag auf ständigen Wohnsitz zu stellen. Hierzu sind aber soviel Voraussetzungen zu erfüllen, so dass kaum ein Antrag akzeptiert wird. Nur im Falle von Heirat und Familienzusammenführung ist es relativ einfach. In anderen Fällen scheitert der Antrag schon an dem Nachweis von Arbeit und Wohnung.
Wir haben bei der neuen Verordnung zum Ausländergesetz Wert darauf gelegt, dass den Behörden ein Ermessungsspielraum eröffnet wird, was vorher nicht der Fall war. Konkret: ich habe mich eingesetzt für einen jungen Mann, der medizinisch in seiner Heimat nicht versorgt werden konnte. Das wurde zunächst nicht akzeptiert. Es geht natürlich nicht, dass man sich um Einzelfälle kümmert. Es muss Möglichkeiten geben, dass wir z. B. solche Fälle prinzipiell regeln.
In den letzten Jahren ist der entscheidende Durchbruch hinsichtlich der politischen Gleichstellung von Immigranten und Deutschen, von Eingewanderten und "Einheimischen" nicht gelungen. Es gibt nur zaghafte Ansätze bei der Einführung des Kommunalen Wahlrechts. Der rot-grüne Senat in Berlin hat den politischen Willen nicht gehabt, ein solches Gesetz im Abgeordnetenhaus zu verabschieden.
Wie sehen Sie die Zukunft des Wahlrechts für Eingewanderte?
Meiner Meinung nach hat die Volkskammer eine große Chance vertan: Vor kurzem gab es eine Abstimmung über Anträge vom Bündnis '90 und PDS zur Einführung des Wahlrechts auf Länderebene. Sie wurden abgelehnt. Das Kommunale Wahlrecht existiert in der DDR. Es bestand für kurze Zeit die Hoffnung, es auszudehnen auf Länderebene.
Ich hätte die Ausdehnung gerade angesichts der ausländerfeindlichen Stimmung im Lande für ein wichtiges Zeichen gehalten, dass ein Parlament sagt, "wir finden es wichtig, dass Ausländer parlamentarisch mitreden können bei uns," das ist leider gescheitert. Insofern habe ich keine Hoffnung, dass das Kommunale Wahlrecht gerettet werden kann in ein vereintes Deutschland. Und wenn die Volkskammer jetzt schon gegen das Länderwahlrecht ist, dann gibt es auch keine Chance, das Kommunale Wahlrecht in den Vereinigungsvertrag einzubringen.
Im Gegensatz zu den Ausländerbeauftragten der BRD haben diejenigen in der DDR mehr Kompetenzen. Wie wird das Verhältnis der Ausländerbeauftragten der DDR und BRD in Zukunft sich entwickeln?
Eine schwierige Frage, weil alles noch offen ist und sich im Übergang befindet. Wir wissen noch nicht, wie es nach einer Vereinigung weitergeht.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass unsere Konzeption bei der Einrichtung der Ausländerbeauftragten fortbesteht, nämlich dass es eine Institution ist, die einerseits eine Schutz- und Beratungsfunktion erfüllt, andererseits aber auch die Kompetenz hat, bei gesetzlichen Entscheidungen und bei grundsätzlichen Entscheidungen rechtzeitig in den Entscheidungsprozess einzugreifen. Mein Amt ist direkt beim Ministerpräsidenten angebunden bzw. auf Berliner Ebene direkt beim Bürgermeister; in Berlin war dies zumindest bis vor kurzem der Fall. In den Bezirken und Kreisen ist es unterschiedlich, aber zum Teil besteht auch hier eine direkte Anbindung bei dem Regierungsbevollmächtigten bzw. bei den Bürgermeistern oder den entsprechenden Landräten.
Die Zusammenarbeit mit den Stellen in der Bundesrepublik hat sich gut entwickelt. Wir führen Gespräche darüber wie es weitergeht. Ich könnte mir vorstellen, dass es für eine Übergangszeit noch wichtig ist, für das Gebiet der DDR eine eigene Vertretung zu haben, weil hier andere Fragen als in der Bundesrepublik eine Rolle spielen, manche Probleme sind ähnlich, andere nicht. Eine gewisse Zeit muss doppelt gefahren werden.
Mit Frau Funke [Bundesausländerbeauftragte] und Frau John [Ausländerbeauftrage in Westberlin] hat sich ein kooperatives Verhältnis entwickelt. Das Büro von Frau Funke ist anders konzipiert, es ist z.B. dem Minister für Arbeit und Soziales zugeordnet. Dies ist von vornherein eine andere Ausgangsposition, und wie sich das mit unseren Vorstellungen vereinbaren lässt, müssen wir aushandeln.
aus: Stachlige Argumente, Nr. 64, September 90, Zeitschrift der Alternativen Liste, Herausgeber: Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz