Rahmenvereinbarung zwischen der Treuhandanstalt Berlin und der IG Metall Frankfurt
Trainings- und Beratungsangebot für Betriebsräte von Treuhandunternehmen
Präambel
Die Arbeit von Betriebsräten in ostdeutschen Industriebetrieben ist durch den Systembruch gegenüber der Zeit vor 1989 erheblich erschwert. Alle bisher gültigen sozialen und ökonomischen Lebenszusammenhänge der Menschen haben sich radikal verändert. Die völlige Umstrukturierung der Betriebe, die mit einem erheblichen Beschäftigungsabbau sowie einer radikalen Veränderung der Arbeitsorganisation verbunden ist, braucht besonders qualifizierte Betriebsräte.
Betriebsratsarbeit muss unter diesen erschwerten Bedingungen den Belegschaften überzeugende Orientierungen geben können. Das Vertrauensverhältnis zwischen Betriebsräten und Belegschaften darf im Sanierungsprozess nicht belastet werden, weil dadurch die Lösung der komplizierten Probleme zusätzlich erschwert würde. Den Betriebsräten kommt als Interessenvertreter und Meinungsführer eine zentrale Funktion für das Engagement und die Motivation der Belegschaften zu. Die Aussichten für einen erfolgreichen Privatisierungs- und Sanierungsprozess sowie für eine positive Industrieentwicklung in Ostdeutschland sind ohne die Innovationsfähigkeit und -bereitschaft der Betriebsräte und Belegschaften und ohne deren qualifiziertes Verständnis von Marktprozessen und betrieblichen Sanierungs- und Umstrukturierungsprozessen deutlich geringer.
Die Anforderungen an Betriebsräte, die in diesem Zusammenhang bestehen, gehen über das hinaus, was Treuhandanstalt und Gewerkschaften gegenwärtig an Unterstützung leisten können. Deshalb finanziert die Treuhandanstalt ein Trainings- und Beratungsangebot für Betriebsräte der sich gegenwärtig noch im Nettobestand der Treuhandanstalt befindlichen Betriebe der Metall- Elektro- und Stahlindustrie (sowie Unternehmen der Management KG'n soweit entspr. Regelungen getroffen werden) mit über 100 Mitarbeitern. Es werden hierfür maximal 12 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Das Programm wird mit folgenden Inhalten und Grundsätzen in Zusammenarbeit mit der IG-Metall umgesetzt:
1. Ziele
Ziel des Beratungsprogrammes ist es, das Verständnis der Betriebsräte und der Belegschaften für Privatisierungskonzept, Unternehmensstrategie- und -sanierung zu fördern.
Um dies zu erreichen, müssen den Betriebsräten u. a. folgende SchlüsseIqualifikatiorren vermittelt werden:
1. Wirtschaftlicher Sachverstand und Problembewältigungsfähigkeit
2. Kooperationsfähigkeit Innerhalb der eigenen Gremien, gegenüber der Belegschaft und dem Management
3. Führungsfähigkeit um Stimmungen in der Belegschaft erfassen, beeinflussen und entwickeln zu können
4. Sozialkompetenz einschließlich Belastbarkeit und interne Arbeitsfähigkeit.
2. Gesetzliche Regelung
Die Schulungen finden grundsätzlich auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen statt. Betriebsräte können gemäß § 37 Abs. 6 und 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Schulungen besuchen und gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG Sachverständige hinzuziehen, die Kenntnisse vermitteln die für die Arbeit der Betriebsräte erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die in Ziff. 3a - d genannten Regelungsgegenstände.
3. Beratung und Training
Um die kompetente Wahrnehmung der Aufgaben von Betriebsräten im Sanierungs- und Privatisierungsprozess zu fördern, finanziert die Treuhandanstalt Trainings- und Beratungsleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
a) Unternehmensstrategie und Sanierungsfragen, dazu gehören Themen der allgemeinen Betriebswirtschaft, Personalkostenstrukturen und Produktivitätsentwicklungen Produktentwicklungen Vertrieb und Marketing usw.
b) Arbeits- und Technologiegestaltung, z. B. moderne Produktionskonzepte sowie deren Einführung und Entwicklung im Betrieb
c) Kooperations- und Verhandlungskompetenz, dazu gehören auch interne Arbeits- und Kommunikationsfähigkeiten, Problembewältigungsstrategien, Richtlinien für Betriebsvereinbarungen usw.
d) Zwischenbetrieblicher Erfahrungsaustausch, um aus unterschiedlichen Strategien der Umstrukturierung lernen zu können.
Die Beratungs- und Schulungsleistungen können von Betriebsräten von Treuhand-Beteiligungsunternehmen des Nettobestandes (und Unternehmen der Management KG'n) in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie mit mehr als 100 Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Dafür gilt folgendes Verfahren:
4. Verfahren
Anträge zur Beratung und Schulung werden von den Betriebsräten an eine Steuerungsgruppe gestellt und im Weg des Konsensverfahrens entschieden. Die Steuerungsgruppe ist mit je 3 Vertretern der Treuhandanstalt und der IG Metall besetzt.
Die Beratungsarbeit wird von Beginn an von einem unabhängigen Sachverständigen-Team auf Basis von Werkverträgen, die die Steuerungsgruppe abschließt, begleitet. Aufgabe des Teams ist die Beobachtung der Beratung und die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen sowie die Dokumentation wichtiger Ergebnisse. Die Steuerungsgruppe kann mit den Beratern, dem Begleitteam sowie weiteren Vertretern der Treuhandanstalt und der IG Metall Workshops zur Verbesserung der Beratungsarbeit durchführen.
Jedem antragstellenden Betriebsrat werden in der Regel 20 Beratertage á DM 2 000 DM zur Verfügung gestellt. Zur Koordinierung und operativen Durchführung der Beratungen sowie deren Evaluierung wird die Steuerungsgruppe aus den Mitteln der Treuhandanstalt eine Vollzeitstelle finanzieren.
| Treuhandanstalt | IG Metall |
[14.09.1993]
