DDR 1989/90 Brandenburger Tor

Frauen, uns droht der § 218

Aufruf zur Postkartenaktion an die Familienministerin

Der in der BRD gültige Paragraph 218 des Strafgesetzbuches nimmt Frauen das Recht, selbständig über den Abbruch ihrer Schwangerschaft zu entscheiden. Danach müssen Frauen ihr Innerstes entblößen, damit andere häufig genug Männer - über das Ja oder Nein ihrer Mutterschaft befinden. Denn laut Paragraph 218 ist eine straffreie Abtreibung nur in Ausnahmefällen, aus medizinischen, eugenischen und sozialen Gründen möglich. Andernfalls drohen den Frauen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Wir Frauen in der DDR haben seit 18 Jahren mit der Fristenregelung das Recht, über den Abbruch oder das Austragen einer Schwangerschaft zu entscheiden. Dieses Recht wollen wir auch bei der Herstellung der deutschen Einheit behalten.

Frauen und Männer, die diese Forderung des Unabhängigen Frauenverbandes unterstützen, senden bitte eine Postkarte an die Ministerin für Familie und Frauen der DDR. Dr. Christa Schmidt, Rathausstraße 3, Berlin, 1020, mit folgendem Wortlaut:

Ich fordere die Beibehaltung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbruch, wie sie seit 1972 in der DDR gültig ist.

UFV

Podium – die Seite mit und für BügerInnen-Bewegungen, Initiativen und Minderheiten in der Berliner Zeitung, Mi. 27.06.1990, Jahrgang 46, Ausgabe 147