Zu den Parteivermögen

Der vom Innenausschuss der Volkskammer überarbeitete Beschluss zu Parteivermögen hat folgenden Wortlaut:

Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik beauftragt den Ministerpräsidenten, unverzüglich eine unabhängige Kommission zu bilden, um

1. bis zum 30. Juni 1990 die Vermögenswerte aller Parteien und Massenorganisationen der DDR im In- und Ausland festzustellen, das Ergebnis der Volkskammer zuzuleiten und zu veröffentlichen;

2. mit sofortiger Wirkung folgendes in treuhänderische Verwaltung der vom Ministerpräsidenten eingesetzten unabhängigen Kommission zu überführen:

das Vermögen (insbesondere Guthaben, Grundstücke, Immobilien, Betriebe, Unternehmensbeteiligungen, Erträge aus Verkäufen und sonstigen Verwertungen und zugunsten Dritter getroffene Verfügungen) aller Parteien und der mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen, das am 7.10.1989 bestand oder seither an die Stelle des Vermögens getreten ist.

Die eigenständige politische Tätigkeit darf nicht beeinträchtigt werden.

3. ein gesetzliches Verfahren vorzubereiten, mit dem in Ziffer 2 genannte Vermögenswerte zugunsten gemeinnütziger Zwecke eingezogen werden können.

Mit Inkrafttreten dieses Beschlusses sind die Parteien und Massenorganisationen verpflichtet, die zu seiner Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Zur Unterstützung sind auch diejenigen verpflichtet, zu deren Gunsten Verfügungen getroffen wurden.

Der Bericht der vom Ministerpräsidenten eingesetzten unabhängigen Kommission ist dem Parlament vorzulegen.

Berliner Zeitung, Fr. 01.06.1990, Jahrgang 46, Ausgabe 126

Vom Bundesministerium der Finanzen wird bei einem Gespräch mit Vertretern der bundesdeutschen SPD am 06.06.1990 in Bonn mitgeteilt, dass die DDR-Seite auf Listen mit Funktionärsnamen hingewiesen habe, deren Konten noch vor dem 01.07.1990 überprüft werden sollen.

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