Bedingungen der SPD-Volkskammerfraktion für Verbleib in der Koalition

Der Beschluss der SPD-Volkskammerfraktion über die Bedingungen für einen weiteren Verbleib in der Koalition, der am Dienstag, 24.07.1990 gefasst wurde, hat folgenden Wortlaut:

"Unser Land steht vor schwierigen Problemen bei der Verwirklichung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, beim Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft. Die Menschen werden umgetrieben von Hoffnungen, aber auch von großen Sorgen. Entschlossenes, gemeinschaftliches Regierungshandeln ist notwendig. Aber die Situation in der Koalition ist unerträglich geworden. Wir sehen mit Betroffenheit, dass die CDU immer stärker die Regierungsarbeit zu parteipolitischen Zwecken einseitig ausnutzt. Es fehlt zunehmend seitens der CDU und des Ministerpräsidenten die Bereitschaft, den Konsens in der Regierungsarbeit, vor allem bei der Vorbereitung von Verhandlungen zum Einigungsvertrag zu suchen.

Wir können die Koalition nur dann fortsetzen, wenn die Positionen der SPD gleichberechtigt in die Regierungsarbeit, insbesondere in die Verhandlungen zum Einigungsvertrag eingebracht werden können. Das gilt besonders für die Perspektive auf eine neue gesamtdeutsche Verfassung, die Sicherung der Eigentumsrechte der DDR-Bürger (Bodenreform, Schutz der Eigentums und Nutzungsrechte an Grundstücken und Wohnungen), Sicherung des Vermögens und der finanziellen Grundlagen der Arbeit von Kommunen und Ländern, Beibehaltung der Fristenregelung und unserer Zivildienstgesetzgebung.

Die Sicherung der Gleichheit der Wahlbedingungen und der wirklichen Gemeinsamkeit der Wahlen zum ersten gesamtdeutschen Parlament sind für uns unverzichtbar. Das heißt, für alle im Parlament vertretenen Abgeordneten und Parteien müssen dieselben Eintrittsbedingungen gegeben sein. Die deutsche Einheit soll beginnen mit dem demokratischen Akt der wirklich gemeinsamen Wahl eines gemeinsamen Parlaments! Das verlangt

- ein einheitliches Wahlgebiet,

- gleiche Wahlmodalitäten und

- eine auf das ganze Wahlgebiet bezogene Sperrklausel.

Die Volkskammerfraktion der SPD hat nach ausführlicher Diskussion - einer Empfehlung von Partei- und Fraktionsvorstand folgend - beschlossen, die Koalition zu verlassen, wenn keine Einigung in der Frage des Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Grundgesetz Artikel 23Artikel 23 und des Wahlmodus gesamtdeutscher Wahlen durch Entgegenkommen seitens der CDU-Fraktion erreicht wird.

Wir erwarten von der CDU-Fraktion (DDR), eine entsprechende Entscheidung im gemeinsamen Ausschuss für Deutsche Einheit zu ermöglichen.

Wir verstehen den Beschluss der Liberalen, die Koalition zu verlassen, aber wir wollen einen allerletzten Versuch unternehmen, in der Koalition unsere Verantwortung für die Bürger unseres Landes wahrzunehmen.

Die Fraktion erklärt am kommenden Freitag den Austritt aus der Koalition, wenn diese unsere Erwartung nicht durch eine klare Entscheidung des Ministerpräsidenten erfüllt ist."

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