Weiß für die Fraktion Bündnis 90/Grüne:

Herr Präsident! Wir hatten die Absicht, einen Antrag über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zu stellen - von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die sich ad hoc gebildet hatte. Diesen Antrag können wir nicht stellen, da einige Abgeordnete aus der CDU und aus der SPD ihre Unterschrift nach den Fraktionssitzungen zurückgezogen haben.

(Beifall bei der PDS und vereinzelt bei der SPD)

(...)

Weiß für die Fraktion Bündnis 90/Grüne:

Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Abgeordnete aus drei Fraktionen hatten vor, eine Erklärung der Volkskammer heute hier vorzustellen. Dies ist nicht mehr möglich. Ich kann hier nur die Position darzustellen versuchen, die diese Abgeordneten hatten. Es ist meine Position.

Sie wissen, dass ich einer derjenigen bin, die sich zu einem sehr frühen Zeitpunkt für die Einheit Deutschlands ausgesprochen haben.

(Unruhe bei CDU/DA und DSU; Zurufe: Das ist ja etwas ganz Neues!)

Ja, da sind Sie offenbar sehr schlecht informiert. Da sollten Sie vielleicht mal die Zeitungen lesen, die Sie vielleicht vorher nicht gelesen haben. Ich habe nämlich vorher nicht in Deutschland publiziert. Sie sollten mal in der "Zeit" vom 30. Juni 1989 nachlesen. Da steht das unter anderem drin. Ich habe es auch an anderen Orten gesagt.

Ich mache kein Hehl daraus, dass der bevorzugte Weg, den ich mir gewünscht hätte, der Weg nach Artikel 146 GrundgesetzArtikel 146 gewesen wäre, nämlich die Erarbeitung einer gemeinsamen deutschen Verfassung, deren Verabschiedung durch einen Volksentscheid und einen politisch gestalteten Weg hin zur Einheit. Womit wir nun aber in den letzten Wochen und Monaten konfrontiert werden, meine Damen und Herren, das ist eine Hatz in die Einheit, die jegliche politische Vernunft vermissen lässt.

(Unmutsäußerungen bei den Koalitionsfraktionen - Beifall bei Bündnis 90/Grüne und PDS)

Die Entmündigung der Volkskammer bei der Aushandlung des Staatsvertrages, wo uns zugesagt worden ist, dass Nachbesserungen möglich sind, ist offensichtlich. Ich bin Mitglied des Ausschusses Deutsche Einheit. Ich weiß, was nicht nachgebessert worden ist, was auch in den Ausschüssen an Sachargumenten gekommen ist und was nicht berücksichtigt ist. Damit kann ich mich nicht abfinden. Ich kann mich nicht damit abfinden, dass der Verfassungsentwurf des Runden Tisches ersetzt werden soll durch Verfassungsgrundsätze, die weitgehende Rechte, die laut Verfassung den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes und der Volkskammer gehören, dem Ministerpräsidenten und der Regierung übertragen sollen. Auch das Treuhandgesetz ist nicht in der Art und Weise gestaltet, wie wir das für notwendig erachtet haben. Es kann nicht angehen - um nur das aus der sicher noch folgenden Diskussion vorwegzunehmen -, dass das Volksvermögen zur Haushaltssanierung verwendet wird.

Deshalb, meine Damen und Herren, hat sich eine Gruppe von Abgeordneten entschlossen, das kleinere Übel zu wählen, nämlich den gesetzlosen Zustand, der durch die zu erwartenden Verfassungsgrundsätze hergestellt wird, zu beenden und den Beitritt zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu beantragen, allerdings unter konkreten Konditionen. Ich will Ihnen die Konditionen auch andeuten.

Es ging darum, dass wir die Rechte der alliierten und assoziierten Mächte bis zum Abschluss entsprechender Verhandlungen voll anerkennen wollten, dass wir feierlich auf die Anwendung von militärischer Gewalt gemäß den Prinzipien verzichten wollten, wie sie in der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1. August 1975 aufgeführt sind, dass wir insbesondere auch die bestehenden Grenzen anerkennen wollten, auch die polnische Westgrenze, wie sie in den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz und im Artikel 1 des Abkommens zwischen der Republik Polen und der Deutschen Demokratischen Republik festgelegt sind.

Vor allem aber, meine Damen und Herren, ging es uns darum, gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eine verfassunggebende Versammlung der Deutschen einzuberufen innerhalb eines Zeitraums, den wir uns vorgestellt haben, mit der Maßgabe, eine neue Verfassung zu erarbeiten und diese durch einen Volksentscheid zu verabschieden.

Wir wollten in der Wahrnehmung der Rechte der noch nicht wiederhergestellten Länder spätestens 120 Tage nach Abgabe unserer Erklärung dafür sorgen, dass diese Länder nun endlich hergestellt werden und handlungsfähig werden und nicht durch Regierungskommissare schlecht und recht verwaltet werden.

(Vereinzelt Beifall bei Bündnis 90/Grüne und PDS)

Es war unser Anliegen, auf die strikte Wahrung der Menschen-, Bürger- und Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger der DDR zu achten, so wie sie am Tage des Inkrafttretens dieses Beschlusses, nämlich heute, stehen und mit der Maßgabe, dass nach Abgabe dieser Erklärung, so wie wir es vorhatten, unverzüglich Verhandlungen zwischen den Parlamenten - ich betone: zwischen den Parlamenten und erst dann den Regierungen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland - über die Bedingungen des Beitritts aufzunehmen sind. Und ich denke, es geht nicht an, dass eine so wesentliche Sache für das Leben unseres Volkes wie dieser Einigungsprozess von der Regierung gestaltet wird, ohne dass die Parlamente in ausreichender Weise einbezogen sind.

(Beifall bei Bündnis 90/Grüne und PDS)

Ich hoffe, dass ich Ihnen habe deutlich machen können, weshalb wir Artikel 23 GrundgesetzArtikel 23 anwenden wollten. Es ist der Versuch, das, was jetzt ins Trudeln gekommen ist durch die unverantwortliche Politik der Koalition,

(Unruhe im Saal und Pfui-Rufe)

wieder geradezurücken, das Schiff wieder auf geraden Kurs zu bringen,

(Gelächter bei CDU/DA und DSU)

Politik zu gestalten.

(Beifall, vor allem bei Bündnis 90/Grüne und PDS)

Protokoll Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik, 10. Wahlperiode 15. Tagung (Sondertagung) Sonntag, den 17. Juni 1990


Der Antrag über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes einer interfraktionellen Arbeitsgruppe von dem Konrad weiß sprach wurde auch von Wolfgang Ullmann und Vera Lengsfeld unterstützt.

Der Abgeordnete Schwarz brachte für die DSU am 17.06.1990 den Antrag ein, "Die Volkskammer möge beschließen: Beschluss zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik nach Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland mit dem heutigen Tag."

Der Antrag wurde in die Ausschüsse überwiesen. Was vor der Volkskammersitzung bereits zwischen SPD und CDU vereinbart wurde.

Die CDU wollte ein Verfassungsgrundsätze-Gesetz einbringen. Durch das Gesetz sollte der Volkskammer gestatten werden, mit einer Zweidrittelmehrheit verfassungsdurchbrechende Gesetze zu beschließen, ohne den Text der DDR-Verfassung zu ändern. Was von der SPD im Paket mit der Behandlung des DSU-Antrages abgeblockt wurde.


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