Runder Tisch 6. Sitzung 8. Januar 1990 |
Vorlage Nr. 7 |
Der Runde Tisch möge beschließen:
Bestandteile dieses Wahlgesetzes (für den 6. Mai 1990) sollen sein:
1.) Ein Wahlrecht, das Personal- und Verhältniswahlrecht miteinander koppelt (Mischwahlrecht).
2.) Das Recht für Parteien, politische Vereinigungen und freie Wählergemeinschaften sowie für Betriebskollektive, Kandidaten aufzustellen.
3.) Die Möglichkeit, Listenverbindungen einzugehen.
4.) Der Ausschluss jeglicher Prozentsperren oder -klauseln.
5.) Gewährleistung jederzeitiger Abwählbarkeit der Abgeordneten
durch die Wählerversammlung.
Vereinigte Linke
[Zu diesem Zeitpunkt war der 06.05.1990 für die Volkskammerwahlen vorgesehen.]