Demokratie-Initiative 90

Die "Demokratie-Initiative 90" ist ein überparteiliches Produkt selbstverantwortlich arbeitender Sektionen in verschiedenen europäischen Ländern. Es wurde als eine Konsequent aus der Arbeit der ersten Tagung des Europäischen J-Forums während der Jahreswende 1989/90 im Internationalen Kulturzentrum Achberg von engagierten Demokraten aus Ungarn, der DDR, der Schweiz, der BRD und Österreich aufgrund der Erkenntnis beschlossen, dass die große Aufgabe, "das gemeinsame Haus Europa" zu bauen, des richtigen Fundaments bedarf.

Dieses Fundament sehen wir in der uneingeschränkten Souveränität eines jeden Volkes, über seine gesellschaftlichen Lebensbedingungen selbst und unmittelbar entscheiden zu können. Die "Demokratie-Initiative 90" verfolgt deshalb das Ziel, das Recht zur Ausübung der Volkssouveränität durch die dreistufige Volksgesetzgebung (Initiative, Begehren, Entscheid) in der Verfassung zu verankern.

a. Das politische Ziel

Die DDR-Sektion "Demokratie-Initiative 90" erhebt aus der aktuellen Situation in diesem Land zwei Forderungen:

1. Ein Volksentscheid zum 7. Oktober 1990 soll über die Aufnahme der Volksgesetzgebung in die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik beschließen. Die Initiative unterbreitet dazu einen konkreten Regelungsvorschlag für das entsprechende Verfassungsgesetz. Sie sieht darin das unverzichtbare Fundament garantierter demokratischer Verhältnisse.

Das Fundament auch für das künftige Wahl- und Parteiengesetz. Denn ein System konkurrierender Parteien, wie es künftig in der DDR über freie, gleiche, allgemeine und geheime Wahlen das staatsorganschaftiche Wirkungsfeld (Volkskammer) charakterisieren soll, wird nur insofern ein echter Beitrag zur Demokratisierung sein, als über dem Parlament das Recht des Volkes steht, aufgrund entsprechender Initiativen (mit der Möglichkeit des Volksbegehrens zum Volksentscheid) jederzeit auch unmittelbar der Gesetzgeber sein zu können.

Die Initiative ist überzeugt, dass die großen Probleme, vor denen wir stehen - ökonomische, kulturelle, rechtsstaatliche usw. - um so schneller und umso eher sachlich befriedigend und demokratisch legitimiert gelöst werden können, als

a) alle, die es wollen, in die Erarbeitung von Vorschlägen (Initiativen) eingreifen können und das Recht haben, sich gesellschaftlich vernehmbar zu artikulieren und

b) die Bevölkerung im Bedarfsfall durch Volksentscheid beschließt, welcher Vorschlag zum Gesetz erhoben wird. Ohne diese Lebensbedingung ist auch die Tätigkeit der parlamentarischen Legislative und Exekutive ohne real-demokratische Rechtfertigung.

2. Ein zweiter (gleichzeitiger) Volksentscheid soll klären, ob das Volk seine neue Verfassung, durch welche die Grundrichtung über die soziale Zukunft des Landes festgelegt wird, selbst erarbeiten und beschließen will. Auch da für legt die Initiative einen konkreten Vorschlag vor, wie dieses Recht praktisch umgesetzt werden könnte (der Vorschlag ist in einem text "Wie will das Volk der DDR zu seiner neuen Verfassung kommen?" näher erläutert).

Auf beide Forderungen richtet sich eine Unterschriftensammlung für die Eingabe der Vorschläge an die Volkskammer.

b. Die Arbeitsweise und die Organisation

1. Die "Demokratie-Initiative 90" wird von denen selbstverantwortlich und individuell getragen, die mithelfen wollen, dass dieses Aktion möglichst schnell alle Orte der DDR und jeden mündigen Menschen dieses Landes erreicht. Die Initiative gründet sieh ausschließlich in den freien Taten all derjenigen, die Listen vervielfältigen, verbreiten und/oder für das Einsammeln derselben als Koordinationsstelle zur Verfügung stehen.

2. Über diese notwendigen Aktivitäten hinaus gibt es keine organisatorischen Erfordernisse und Bestrebungen. Viele Menschen werden einerseits diese Initiative für die Ausbildung des direkt-demokratischen Charakters der DDR (=Direkt-Demokratische Republik) und andererseits gleichzeitig solche politischen Forderungen, wie sie von anderen Initiativen und Gruppen oder Parteien erhoben werden, unterstützen. Das geht immer zusammen, wenn sich im klaren ist, dass alles, was für eine Gesellschaft verbindlich werden soll, der demokratischen Legitimation bedarf; diese kann jedoch nur bestehen, wenn die Möglichkeit der Volksgesetzgebung im Verfassungsrecht verankert und durch das entsprechende Ausführungsgesetz geregelt ist.

3. Die Unterschriftensammlung soll bis zum 31. März 1990 abgeschlossen werden. Die Initiative erwartet, dass dann die Volksaussprache über das Für und Wider unter Einbeziehung aller Massenmedien beginnt und die Volksentscheide zum vor geschlagenen Termin - dem 7. Oktober 1990 - stattfinden.

Leipzig, den 26.Januar 1990

Für den Erwerb von Texten und Unterschriftenlisten sowie für weitere Informationen steht zur Verfügung:

"Demokratie-Initiative 90"
Haus der Demokratie,
Bernhard-Göring-Str. 152,
Leipzig, 7030,
Tel. (…)

DAZ, Die Leipziger Andere Zeitung Nr. 1, 01.02.1990

[Die Überschrift wurde von mir in Demokratie-Initiative 90 geändert. So bezeichnet sie sich im Text. In der DAZ lautet sie: Initiative Demokratie '90]

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