Freie Deutsche Union, Deckblatt des vorläufigen Programms

Präambel

Die Freie Deutsche Union ist eine demokratische Partei. Sie wendet sich an alle Menschen in den Ländern Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg, Sachsen Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin (Ost), die sich den traditionellen Werten einer Gesellschaft in Freiheit, Recht und Verantwortung verpflichtet wissen. Sie führt sie zusammen und will mit ihnen im Bewusstsein der Christlichen Grundsätze das öffentliche Leben im Dienste der deutschen Nation gestalten.

Zur Stunde

Seit vierzig Jahren ist das Wirken bürgerlicher Kräfte in diesem Teil Deutschlands behindert oder gänzlich unterbunden worden.

Diesem Zustand gilt es abzuhelfen.

Freiheit und Menschlichkeit sollen sich nicht wieder im sozialistischen Totalitarismus verlieren.

Die Menschen auch in diesem Teil Deutschlands müssen verstehen, dass die Zeit der Klassenkämpfe und Gesinnungskriege vorbei ist. Sie mögen dem Aufruf folgen, den geistigen und materiellen Wiederaufbau in Angriff zu nehmen.

Die bisher in der DDR etablierten politischen Kräfte haben in vollem Umfang versagt. Unsere politische Aufgabe besteht darin, neue Perspektiven zu entwickeln, in denen auch verschüttete Werte wieder zur Geltung gelangen und der Wandel zur Freiheit bewältigt werden kann.

Die FDU will über unterschiedliche Standpunkte hinaus zum Wohle der Nation verbindend wirken und weiß um die Tatsache, dass die politische Gestaltung des Gemeinwesens die Fähigkeit zum demokratischen Kompromiss unbedingt voraussetzt.

GRUNDWERTE

Unsere Grundwerte sind Freiheit, Recht und Einheit

Freiheit

1. Die unantastbare Würde des Menschen bedeutet Freiheit und so ist es Aufgabe aller Macht und Gewalt, sie zu garantieren und zu schützen. Die Freiheit des Menschen beruht auf einer Wirklichkeit, welche die menschliche Welt überschreitet. Der Mensch verdankt sie weder sich selbst noch der Gesellschaft.

2. Der Mensch soll als moralisches Wesen vernünftig und verantwortlich entscheiden und handeln können. Er steht in der Verantwortung vor seinem Gewissen und, damit nach christlichem Verständnis vor Gott. In verantworteter Freiheit sein Leben und die Welt zu gestalten, ist Gabe und Aufgabe für den Menschen.

3. Die Freiheit des einzelnen findet ihre Grenzen an der Freiheit der anderen und in dem Wissen darum, dass wir als Menschen dem Irrtum und der Schuld ausgesetzt sind. Diese Einsicht muss uns vor der Gefahr bewahren, Politik zu ideologisieren. Sie lässt uns den Menschen nüchtern sehen und gibt unserer Leidenschaft in der Politik das menschliche Maß.

Es gibt Abhängigkeiten, die den Menschen erniedrigen. Aber es gibt auch Bindungen, in denen Freiheit sich erst entfaltet.

4. Die Freiheit bedarf der sozialen Gerechtigkeit. Die Verhältnisse, unter denen der Mensch lebt, dürfen der Freiheit nicht im Wege stehen. Aufgabe der Politik ist es daher, in der Wirtschaft Verhältnisse zu schaffen, auf deren Grundlage eine soziale Gestaltung der Gesellschaft möglich ist. Das private Eigentum in der Wirtschaft hat sich als überlegen erwiesen. Wir sind überzeugt, dass das persönliche Eigentum den Freiheitsraum des einzelnen für eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung erweitert.

5. Die eigene Leistung gehört zur freien Entfaltung der Person. Es gilt daher, persönlichen Leistungswillen und Initiative anzuerkennen und zu fördern.

6. Zur Freiheit gehört die Bereitschaft, sie nach außen und innen zu schützen, denn der freie Bürger und sein Gemeinwesen beugen sich nicht wehrlos der Unfreiheit: Wir bekennen uns zum Prinzip der wehrhaften Demokratie.

7. Der Staat hat auf die Übernahme von Aufgaben zu verzichten, die der einzelne oder jeweils kleinere Gemeinschaften erfüllen können.

Recht

8. Recht und Gesetz haben die Aufgabe, der Gerechtigkeit Gestalt zu geben und finden an ihr Norm und Maßstab. Es ist davor zu warnen, Gerechtigkeit gegen oder außerhalb des Rechts verwirklichen zu wollen.

9. Recht, dass die personale Würde des Menschen schützt, sichert Freiheit. Es regelt das geordnete und friedliche Zusammenleben der Menschen in Freiheit. In unserem Streben nach Gerechtigkeit treten wir für gleiches Recht für alle ein.

10. Recht schützt vor Willkür und Machtmissbrauch. Recht macht Freiheit auch für den Schwächeren möglich.

11. Gerechtigkeit verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Gerechtigkeit schließt die Anerkennung persönlicher Leistung und Anstrengung ein. Jeder soll die Möglichkeit haben, seine Lebensbedingungen zunächst durch eigenen Einsatz zu verbessern und zu gestalten. Seine Leistung muss mit der Aussicht auf eine lohnende Zukunft verbunden sein.

12. Gerechtigkeit gebietet, ausgleichende Maßnahmen zugunsten derer zu treffen, die sonst zurückbleiben würden. Hilfe ist vor allem für die Menschen bestimmt, welche nur unzureichend zur Selbsthilfe befähigt sind und ihre Belange nicht wirkungsvoll vertreten und durchsetzen können.

13. Absolute Gerechtigkeit ist nicht zu erreichen. Auch politisches Handeln im Staat stößt auf die Unzulänglichkeiten des Menschen und dessen Grenzen. Aber auch wenn die Welt von Menschenhand nicht zu vollenden ist, so ist dennoch Fortschritt möglich.

Einheit

14. Grundlage der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft ist im Bereich der politischen Wirksamkeit der Konsens der Demokraten, der seine rechtliche Gestalt in den gemeinsam zu schaffenden grundgesetzlichen Bestimmungen findet.

15. Der Vorgang der europäischen Einigung ist eingedenk unserer Geschichte immer noch als Versöhnungsprozess zu betrachten und setzt nun in besonderem Maß auch die Versöhnung des eigenen Volkes voraus. Versöhnung kann nur glaubwürdig verstanden und betrieben werden, wenn sie sich als Besinnung auf die gemeinsame Kultur und Lebensform der Europäer begreift.

16. Europa ist mehr als ein geographischer Begriff. Die Grundwerte von Freiheit, Recht und Einheit sind auf dem geistigen und politischen Boden Europas gewachsen. Die Gemeinsamkeiten der Überlieferungen und der Zukunftsaufgaben sind größer als das, was die europäischen Völker heute noch voneinander trennt.

17. Freiheit und Einheit für das gesamte deutsche Volk zu erringen und in den europäischen Gesamtzusammenhang einzubetten, ist Aufgabe der deutschen Politik.

18. In Frieden wollen wir die Spaltung Europas und mit ihr die Teilung unseres Vaterlandes überwinden.

19. Wir verurteilen Androhung und Anwendung von Gewalt als Mittel der Politik. Wir verkennen nicht die realen Machtverhältnisse. Aber zu der Macht der Tatsachen zählen nicht nur die Politik der Regierungen und die Stärke der Waffen, sondern auch der Wille der deutschen Nation zur Einheit, der seine geschichtliche Kraft überzeugend bewiesen hat.

20. Wir bekennen uns zum Föderalismus als Modell für Europa. Der gegenseitige Respekt der Völker erleichtert es, Einheit der Kultur zu erreichen und in ihr Vielfalt zu bewahren.

21. Europa ist zur Bewältigung seiner Zukunftsaufgaben auf eine Wirtschafts und Sozialordnung angewiesen, die auf den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft verlässlich aufbaut und auf ein politisches System, das freiheitlich und demokratisch ist.

22. Wir streben ein gemeinsames sicherheitspolitisches System für ganz Europa an.

Grundwerte als Maßstab und Orientierung

23. Grundwerte dienen nicht der Politik einer Partei, sondern dem Menschen und dem Gemeinwesen. Die Bindung an Grundwerte öffnet parteipolitisches Handeln für die gemeinsamen Aufgaben im Staat.

Die praktische Verwirklichung der Grundwerte ist Sache freier Bürger in ihrer demokratischen Entscheidung.

Sittlichen Zielen verpflichtet und vernünftiger Überzeugung zugänglich entfaltet wertorientierte Politik die Fähigkeit zum Ausgleich der Interessen und die Kraft zur ständigen Erneuerung. So sichert sie dem Menschen die Voraussetzung zur freien und verantwortlichen Entfaltung seiner Person.

24. Die Grundwerte Freiheit, Recht und Einheit geben unserer Politik die Orientierung und sind Maßstab unseres politischen Handels.

Entsprechend den sich wandelnden Herausforderungen stehen wir immer von neuem vor der Aufgabe, das Verhältnis der Grundwerte zueinander so zu gestalten, dass sie zusammen ihre Wirkung entfalten.

Die Grundwerte erfordern und begrenzen sich gegenseitig; keiner erfüllt ohne die anderen seinen Sinn. Ihre Gewichtung unter einander richtig zu gestalten, ist Kern der politischen Auseinandersetzung.

SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT

25. Die soziale Marktwirtschaft findet ihr geistiges Fundament in der zum Menschenbild des Christen gehörenden Idee der verantworteten Freiheit. Dem Bekenntnis zur freiheitlichen Demokratie als Organisationsform des Staates entspricht das Bekenntnis zum Markt als Organisationsform der Wirtschaft. Ihr Ordnungsrahmen wurde erdacht, um Freiheit für jedermann zu schaffen.

26. Die soziale Marktwirtschaft ist ein wirtschafts und gesellschaftspolitisches Programm für alle.

27. So wie nur die soziale Marktwirtschaft in der Lage war, die sozialen Gegensätze der Industrialisierung zu bewältigen, so können die globalen ökologischen Herausforderungen nur mit ihrer Hilfe bewältigt werden.

28. Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft sind

- Leistung und soziale Gerechtigkeit,
- Wettbewerb und Solidarität,
- Eigenverantwortung und soziale Sicherung.

29. Die soziale Marktwirtschaft steht im Gegensatz zur sozialistischen Einengung freiheitlicher Rechte, zur Anonymität kommunistischer Eigentumsformen und zu unkontrollierten Wirtschaftsformen liberalistischer Prägung. Sie ist privilegienfeindlich und richtet sich gegen jeden staatswirtschaftlichen Dirigismus.

30. Die soziale Marktwirtschaft ist wie keine andere Ordnung geeignet,

- persönliche Freiheit,
- Gleichheit der Chancen,
- Eigentum,
- wachsenden Wohlstand,
- sozialen Fortschritt und
- Umweltschutz

für alle zu verwirklichen und zu sichern.

31. Unsere Grundwerte Freiheit, Recht und Einheit fordern eine Ordnung der Wirtschaft, in der sich die Menschen frei und sozial entfalten können.

32. Eine zentral gelenkte Planwirtschaft verhindert Selbstentfaltung. Sie mündet in einer umfassenden Verplanung der Bürger. Dem gegenüber verhindert eine bindungslose Marktwirtschaft soziale Gerechtigkeit. Das machtverteilende Prinzip gehört als entscheidendes Ordnungselement ebenso zur sozialen Marktwirtschaft wie zum demokratischen Staat und zur pluralistischen Gesellschaft.

33. Soziale Ordnungspolitik verwirklicht die Grundwerte in der Sozialpolitik. Sie verbindet Humanität und Wirtschaftlichkeit, Leistungs und Verteilungsgerechtigkeit. Sie zielt auf personelle Hilfe, aktive Solidarität und ermöglicht dem Menschen, Freiheit zu haben und zu verantworten. Soziale Ordnungspolitik folgt dem Gebot der Subsidiarität: Was die kleine Gemeinschaft aus eigener Kraft leisten kann, darf die größere ihr nicht nehmen.

34. Die Aufgabe sozialer Ordnungspolitik ist es Eigeninteressen und Gemeinwohl in Einklang zu bringen, damit Leistung für sich auch Leistung für andere ist. Wer Leistung erbringt, muss in jedem Fall besser gestellt werden als derjenige, der Leistung verweigert.

35. Grundlegende Elemente einer sozialen Ordnungspolitik sind:

- sozialer Ausgleich,
- Hilfe zur Selbsthilfe,
- Leistungsgerechtigkeit,
- Versicherungspflicht,
- Tarifautonomie,
- Sozialpartnerschaft,
- Generationenvertrag und
- Schutz vor Armut.

36. Soziale Gerechtigkeit kann der Markt nicht allein aus sich bewirken. Die Leistungsgerechtigkeit ist nicht identisch mit der sozialen Gerechtigkeit. Es ist der sozialen Marktwirtschaft eigentümlich, Marktordnung und die Ordnung der sozialen Leistung zu einem ordnungspolitischen Ganzen zusammenzufassen.

37. Politische Fehlentscheidungen führen zu Arbeitslosigkeit, Inflation und Stagnation. Jeder Schritt weg von der sozialen Marktwirtschaft hat negative gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. Denn nicht unsere Wirtschafts- und Sozialordnung versagt, sondern die Politik, wenn sie die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft zu überspielen versucht.

38. Nur eine leistungsfähige Wirtschaft ist auf Dauer in der Lage, die Stabilität von Staat und Gesellschaft zu sichern. Dafür müssen Grundlagen geschaffen werden: freier Kapital , freier Produktionsmittel und ein freier Arbeitskräftemarkt. Ausgehend von subventionsgereinigten Größen ist eine annähernde Realpreispolitik ohne Alternative.

FREIHEITLICHE DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG

39. Wir streben einen freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat an. Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

40. Auf dieser Basis haben alle politischen Kräfte die Aufgaben der staatlichen Institutionen in grundgesetzlichen Bestimmungen bindend festzuschreiben.

41. Dabei ist für uns unabdingbar, dass sich alle Staatsgewalt von Auftrag des Volkes herleiten muss. Sie ist verpflichtet, im Dienste des Volkes zu handeln.

42. Die FDU versteht die Demokratie als eine dynamische, zu entwickelnde politische Ordnung, die die Mitwirkung der Bürger sowohl gewährleistet als auch voraussetzt und deren Freiheit durch Verteilung und Kontrolle der Macht sichert. Das Volk verleiht Herrschaft auf Zeit.

43. Unser Ziel ist eine plurale Gesellschaft, in der verschiedene Meinungen, Weltanschauungen und Interessen miteinander um den Einfluss auf die Staatsgewalt und um die Gestaltung der Gesellschaft ringen. Das erfordert eine demokratische Willensbildung, in welcher die widerstreitenden Meinungen und Interessen zu Mehrheiten zusammengefasst, aber auch die Anliegen und Überzeugungen von Minderheiten geachtet werden.

WELTWEITE VERANTWORTUNG

44. Unser Gemeinwesen ist in den Prozess europäischer und weltweiter Integration eingebunden. In diesem sehen wir den Garanten des Friedens.

45. Wir sind als Partei gefordert, weltweit gegen Armut, Not und Unterdrückung zu wirken.

FREIE DEUTSCHE UNION

Geschäftsstelle der FDU
Stephanstr. 7
Rostock
DDR 2500
Tel.: (...)

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