Bauern der LPG Michelgrün schlagen vor:
Genossenschaftsverband gründen!
Die Mitglieder der LPG Pflanzenproduktion Michelgrün haben am 23.11.1989 beraten und beschlossen, allen Genossenschaftsmitgliedern der LPG der DDR vorzuschlagen, einen Genossenschaftsverband zu gründen. Die Notwendigkeit der Gründung einer Vereinigung der LPG Macht sich aus der geschichtlichen Entwicklung von ihrer Gründung bis zu seiner heutigen Entwicklung erforderlich. Weiterhin, um die angekündigte Wende aller demokratischen Kräfte zu unterstützen und sich frei zu machen von parteilicher und staatlicher Gängelei.
Es gab Perioden, wo die Genossenschaften eine relative Unabhängigkeit besaßen, die aber mit Beginn der 70er Jahre nur noch staatlicher Administration dirigiert wurden. Dies brachte mit sich, dass der Genossenschaftsgedanke und die innergenossenschaftliche Demokratie verkümmerten.
Die Mitglieder selbst müssen sich deshalb ihre Rechte als genossenschaftliche Eigentümer sichern. (Grundlage: Artikel 13 der Verfassung)
Aufgabe wird es sein:
1. Durch Selbstverwaltung sowohl der materiellen und finanziellen Fonds Voraussetzung zu schaffen und
2. statutliche Festlegungen zu beschließen, die die Genossenschaften attraktiv machen und damit die Genossenschaftsmitglieder an ihren Betrieb im positiven Sinne binden.
Wir, die Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern, haben einen besonderen Auftrag der Gesellschaft zu erfüllen, nämlich unsere Bevölkerung unter allen Bedingungen mit Nahrungsmitteln und die Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen zu versorgen.
Um diese Aufgabe in Zukunft erfüllen zu können, aber auch dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt in der Landwirtschaft schnell zum Erfolg zu verhelfen und den Anschluss an den internationalen Fortschritt der Landwirtschaft, macht sich die Gründung eines Genossenschaftsverbandes unbedingt notwendig, mit der Zielstellung:
I. Eine Dachorganisation der LPG zu schaffen, in dem der Wille der Genossenschaften unabhängig von Parteien und Massenorganisationen zum Ausdruck gebracht werden kann.
II. Diese Organisation hat die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die LPG genossenschaftliches Eigentum der Mitglieder sind und in dieser juristisch selbständigen Produktionseinheit, sie zugleich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind.
III. Um den in der Vergangenheit verlorenen Genossenschaftsgeist wiederzubeleben, die innergenossenschaftliche Demokratie zu fördern und die genossenschaftliche Demokratie auch gegen bürokratische Übergriffe und Einmischungen von außen, gleich von welcher Institution, zu schützen.
IV. Mit seiner Tätigkeit nimmt der Bauer wesentlich Einfluss auf ein gesundes Verhältnis von Ökonomie und Ökologie. Deshalb ist die Erarbeitung eines Umweltschutzkataloges unbedingt erforderlich, damit die Landwirtschaft ihren Beitrag zum Umweltschutz und zur Erhaltung der Natur leisten kann.
V. Förderung des nationalen und internationalen Vergleichs durch Sammlung und Vermittlung des Höchststandes in der Landwirtschaft.
VI. Schaffung von Voraussetzungen, dass Mitglieder von LPG - in deren Auftrag - zum Zweck von Erfahrungsaustausch, Besichtigungen und Besuchen von internationalen Agrarschauen oder Messen reisen können.
VII. Um allen LPG den internationalen Höchststand vermitteln zu können, bezieht der Verband alle wichtigen nationalen und internationalen Wissenschaftspublikationen uns stellt eine Sammlung wichtiger Beiträge in einer vierteljährlichen oder monatlichen Zeitschrift zusammen und stellt diese jeder Mitglieds-LPG zur Verfügung.
VIII. Die LPG zu unterstützen bei der Beschaffung von Produktionsmitteln, die internationalen Höchststand gewährleisten.
IX. Schaffung einer Genossenschaftsbank.
X. Schaffung einer Institution zur Devisenbewirtschaftung (Außenhandelsbetrieb).
XI. Die Genossenschaften zu vertreten bei der Festlegung staatlicher Agrarpreise.
XII. Die Genossenschaften gegenüber der Landmaschinenindustrie und anderen Vorleistungsbetrieben zu vertreten.
XIII. Auf Anforderung von LPG diese in allen Bereichen zu beraten, fachlich wie juristisch.
XIV. Die LPG zu vertreten bei der Überarbeitung des bestehenden LPG-Gesetzes, weiterhin die Erarbeitung eines Status als Muster, das ausschließlich Empfehlungscharakter trägt.
XV. Der Verband ist unabhängig, wird auf der Grundlage des Artikels 42 der Verfassung gegründet und ist nur der Verfassung, dem Gesetz und seiner Mitglieder (LPG) verpflichtet.
XVI. Mitgliedschaft:
Mitglied kann jede LPG auf Beschluss der Vollversammlung werden. Jede LPG wird durch ein Mitglied ihrer Genossenschaft bim Verbandstag vertreten. Zwischenbetriebliche Einrichtungen, gleich ob juristisch selbständig oder nicht, werden durch ihre Trägerbetriebe bzw. Mitgliedsbetriebe vertreten und können damit nicht Mitglied des Verbands sein.
XVII. Organisation:
Der Verband schafft sich Einrichtungen, um die selbst gestellten Aufgaben und Ziele zu verwirklichen.
XVIII. Finanzierung:
a) Der Verband finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen der ihr angehörenden LPG.
b) Einnahmen von in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
XIX. Gründungskomitee:
Bei Vorliegen von 15 Beitrittsanträgen wird ein Gründungskomitee einberufen. Aufgabe des Gründungskomitees ist:
1. Aufgaben und Ziele des Verbandes auszuarbeiten bzw. konkretisieren.
2. Den Entwurf eines Status zu erarbeiten.
3. Den LPG-Verbandstag vorzubereiten und einzuberufen, bei Vorliegen von 50 Anträgen.
4. Die Tagesordnung für den ersten Verbandstag vorzuschlagen, um seine Konstituierung zu möglichem.
Beschlossen am 23.11.1989
Die Mitglieder der
LPG (P) 9901 Mechelgrün, Kreis Plauen
Telefon Plauen (...)
aus: Bauern-Echo, Nr. 287, 06.12.1989, 42. Jahrgang, Organ der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands