Statut der Partei des Demokratischen Sozialismus

Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) ist eine sozialistische Partei auf deutschem Boden. Ziel und Inhalt ihres politischen Wirkens ist ein humanistischer demokratischer Sozialismus. Darunter versteht sie die friedliche und menschenwürdige, freie Entwicklung eines jeden als Bedingung für die freie Entwicklung aller im Einklang mit der natürlichen Umwelt, die Selbstverwaltung des Volkes in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, die Überwindung der Entfremdung der Produzenten von den Produktionsmitteln, eine Gesellschaft der sozialen Sicherheit, solidarischer menschlicher Beziehungen und hoher Lebensqualität für alle Bürger.

Die PDS ist die politische Heimstatt engagierter demokratischer Sozialisten. Sie ist offen für alle Kräfte des Volkes, die sich für die Verwirklichung der Grundwerte des demokratischen Sozialismus einsetzen. Weltanschauliche Enge ist ihr fremd.

Durch Politikangebote entsprechend ihrem Programm und den Einsatz ihrer Mitglieder will die Partei gemeinsam mit anderen linken und demokratischen Kräften den Menschen dienen und zur Lösung gesellschaftlicher Aufgaben beitragen.

Die Partei steht in der Tradition der progressiven deutschen und internationalen Arbeiterbewegung. Sie ist in der sozialistischen, kommunistischen und sozialdemokratischen Arbeiterbewegung verwurzelt. Sie schöpft aus humanistischem und pazifistischem Gedankengut. Sie ist eine konsequent antifaschistische Partei. Sie stützt sich in ihrer Politik auf moderne Gesellschaftswissenschaften, insbesondere das theoretische Erbe des gesamten marxistischen Denkens.

Entschieden kämpft die Partei gegen jede Form von Nationalismus, Faschismus, Rassismus, Chauvinismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus, Stalinismus und alle Formen der Verletzung der Würde des Menschen.

Die Partei ringt um Sympathisanten und gemeinsam mit ihnen um demokratische Mehrheiten für die Verwirklichung ihrer politischen Ziele.

Die PDS ist ein freiwilliger Zusammenschluss gleichberechtigter Mitglieder. Eine von der Parteibasis ausgehende, im Parteileben zu praktizierende und garantierte Demokratie ist Grundsatz ihres Handelns. Im innerparteilichen Leben gelten Offenheit und Meinungsvielfalt, demokratische Willensbildung, Abstimmung und Kontrolle, gemeinschaftliches Handeln und Solidarität. Die Partei wendet sich unnachsichtig gegen jegliche Formen totalitärer und monopolistischer Machtstrukturen und den daraus resultierenden bürokratischen Zentralismus und Dogmatismus.

Die internationalistischen Traditionen bewahrend, entwickelt die Partei aktive Beziehungen zu Sozialisten, Kommunisten, Sozialdemokraten und anderen demokratischen Bewegungen in Europa und in der Welt Internationale Solidarität mit allen um nationale und soziale Befreiung Kämpfenden ist ihr ein unverzichtbares Anliegen.

I.
Die Mitgliedschaft in der Partei

1. Mitglied können DDR-Bürger und Ausländer mit Wohnsitz in der DDR werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Programm und Statut anerkennen, keiner anderen Partei angehören und bereit sind, in einer Basisorganisation zu wirken.

2. Die Aufnahme erfolgt individuell durch eine Basisorganisation. Das Mitglied erhält eine Mitgliedskarte.

3. Jedes Mitglied ist berechtigt:

a) in Mitgliederversammlungen und anderen Parteiveranstaltungen frei zu allen Parteiangelegenheiten seine Meinung zu sagen, Anträge zu stellen, Vorschläge zu Beschlüssen, einschließlich zur Wahl und Abwahl von Funktionären und Vorständen, einzubringen;

b) Kritik, auch an Beschlüssen, zu üben und seinen Standpunkt hierzu zu vertreten;

c) eine sorgfältige Behandlung seiner Vorschläge, Hinweise, Kritiken abzufordern sowie Anfragen an jeden Vorstand zu richten. Das beinhaltet das Recht auf eine umfassende wahrheitsgemäße Information über alle Parteiangelegenheiten durch die Vorstände;

d) zum Zwecke der innerparteilichen Meinungsbildung sich mit Mitgliedern anderer Basisorganisationen zu beraten, Standpunkte, Vorschläge und Anträge zu erarbeiten. Dazu können Plattformen mit solchen organisatorischen Regelungen gebildet werden, die die programmatische Arbeit der Partei und ihre Strukturen unterstützen. Sie sind berechtigt, die Einrichtungen und Arbeitsmittel der Partei zu nutzen;

e) zu wählen und gewählt zu werden;

f) auf Antrag an Sitzungen von ihm direkt gewählter Vorstände teilzunehmen.

4. Das Parteimitglied bekennt sich zu folgenden Grundsätzen der Parteiarbeit;

a) für eine qualifizierte Entscheidungsfindung und die Verwirklichung der gefassten Beschlüsse zu wirken;

b) sich politisch zu bilden;

c) sich solidarisch zu verhalten, Andersdenkenden aus der Grundhaltung der Menschenliebe heraus kulturvoll und tolerant zu begegnen;

d) regelmäßig seinen Mitgliedsbeitrag in der Basisorganisation zu entrichten, in der es registriert ist.

5. Für die Vertretung spezifischer Interessen, zum Beispiel von jungen Parteimitgliedern, Genossinnen, Parteiveteranen, Behinderten, in Betrieben artgleicher Eigentumsformen oder Produktionsstrukturen Beschäftigten ebenso wie für Parteimitglieder sorbischer und anderer Nationalität, können innerhalb der Partei Interessengruppen und Arbeitsgemeinschaften mit eigenen Regelungen gebildet werden, die mit Antrags- und Einspruchsrecht ausgestattet sind.

6. a) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

b) Ein Mitglied kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen Programm oder Statut, insbesondere bei Missbrauch der Funktion, durch die Mitgliederversammlung seiner Basisorganisation mit Zweidrittelmehrheit ausgeschlossen werden. Das Mitglied hat das Recht auf seine Anwesenheit und Stellungnahme, wenn die Mitgliederversammlung dazu verhandelt.

c) Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen seinen Ausschluss bis zu der vom Parteitag gewählten Schiedskommission Einspruch erheben.

d) Die Mitgliederversammlung kann wegen politischer oder gesundheitlicher Erfordernisse sowie bei mehrjährigem Auslandsaufenthalt ohne Möglichkeit des Kontaktes zu einer Basisorganisation eine ruhende Mitgliedschaft für Parteimitglieder entscheiden.

II.
Der Parteiaufbau

Die Basisorganisationen

7. Die Basisorganisationen sind die wichtigsten Organisationseinheiten der Partei. Sie haben das Recht, übereinstimmend mit Programm und Statut, selbständig und frei zu entscheiden und eigenverantwortlich zu handeln.

8. Basisorganisationen werden in Übereinkunft mit dem zuständigen Kreisvorstand gebildet.

a) Bestimmende Organisationsform der Partei sind die Basisorganisationen in den städtischen Wohngebieten und Gemeinden.

b) In Betrieben, Unternehmen, Genossenschaften und Einrichtungen können die Parteimitglieder Aktivs bilden und ihre Sprecher wählen.

c) Parteimitglieder in Einrichtungen und Betrieben können sich bei vorhandenen Voraussetzungen dort oder in Basisorganisationen, die sie im Territorium bilden, organisieren.

9. Das höchste Organ der Basisorganisation ist die Mitgliederversammlung, die entsprechend ihrer eigenen Festlegung sowie nach Erfordernis, jedoch mindestens einmal in zwei Monaten, durch den Vorstand einberufen wird.

10. Die Mitgliederversammlung wählt in geheimer Abstimmung die/den Vorsitzende/n sowie den Vorstand der Basisorganisation. Beide sind der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

11. Die Basisorganisation entscheidet über ihre Struktur eigenverantwortlich. Bestimmend für alle diesbezüglichen Festlegungen ist, die Verbindung von Vorstand und Mitgliedschaft so eng wie möglich zu gestalten und effektive, überschaubare Bedingungen für ein niveauvolles innerparteiliches Leben und ein lagebezogenes politisches Reagieren zu schaffen.

12. Die Basisorganisation hat das Recht,

a) zu allen Angelegenheiten ihrer eigenen Arbeit Beschlüsse zu fassen und zu denen der gesamten Partei Vorschläge und Anträge an übergeordnete Parteigremien einzubringen, auf die innerhalb von vier Wochen zu reagieren ist;

b) entsprechend dem festgelegten Delegiertenschlüssel Genossinnen und Genossen direkt zur Delegiertenkonferenz übergeordneter Ebenen einschließlich des Parteitages zu entsenden;

c) bei Bedarf eine eigene Schiedskommission zu wählen.

13. Die Basisorganisationen nehmen darauf Einfluss, dass sich ihre Mitglieder politisch bilden sowie ausreichende Informationen als Grundlage ihrer Meinungsbildung, Entscheidung und Mitarbeit erhalten. Sie können allein oder gemeinsam mit anderen Basisorganisationen Bildungszirkel organisieren und deren Thematik eigenverantwortlich festlegen.

14. Auf der Ebene von Gemeinden und Ortsteilen sowie von Städten, die nicht den Status einer Kreisorganisation haben, können auf Gesamtmitgliederversammlungen oder Delegiertenkonferenzen Vorstände und Schiedskommissionen gewählt werden.

Die Kreis- und Bezirks-/Landesorganisationen

15. Die Basisorganisationen eines Kreises bilden eine Kreisorganisation, die Kreisorganisationen eines Bezirkes/Landes die Bezirks-/Landesorganisation.

16. a) Das ständige höchste Organ der Kreis- bzw. Bezirks-/Landesorganisation ist die Kreis- bzw. Bezirks-/Landesdelegiertenkonferenz. Diese ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten De legierten anwesend ist.

b) Die Modalitäten zum Delegiertenmandat sowie für die Einberufung der Delegiertenkonferenz und die Festlegung des Delegiertenschlüssels durch den jeweiligen Vorstand regeln sich analog nach den Punkten 23, 25, 27, 29 und 30 dieses Statuts.

17. Die Delegiertenkonferenz wählt in geheimer Wahl die/den Vorsitzende/n, den Vorstand und die Schiedskommission, die ihr rechenschaftspflichtig sind.

Die/der Vorsitzende, ihre/seine Stellvertreter, die Leiter/innen der Kommissionen, die/der Fraktionsvorsitzende der Partei und weitere gewählte Mitglieder bilden das Präsidium des Vorstandes. Es berichtet in jeder Sitzung des Vorstandes über seine Tätigkeit.

18. Die Delegiertenkonferenzen und Vorstände vertreten die Partei im demokratischen Leben des Territoriums und entwickeln eigene Konzeptionen und Initiativen zu allen Fragen der Gesellschaft, insbesondere zur Wirtschaftsentwicklung, Sozialpolitik, Kommunalpolitik, zu Fragen der Ökologie und der Kultur.

19. Die Delegiertenkonferenzen und Vorstände haben das Recht, zu allen Angelegenheiten ihrer eigenen Arbeit Beschlüsse zu fassen und zu denen der gesamten Partei Vorschläge und Anträge an übergeordnete Parteigremien einzubringen.

20. Bei den Parteivorständen können Geschäftsstellen und Kommissionen gebildet werden, die vorwiegend aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen. Spezielle Kommissionen unterstützen die Parteimitglieder bei der Lösung sozialer Probleme und zu Fragen ihrer beruflichen Entwicklung. Als Stätten des Erfahrungsaustausches, der Unterstützung und Koordinierung der Parteiarbeit können die Kreisvorstände Stützpunkte und Konsultationsstellen im Territorium bilden.

21. Die Vorstände streben nach enger Zusammenarbeit mit allen demokratischen, der Verfassung verpflichteten Kräften.

22. Die Vorstände helfen den Basisorganisationen im direkten kameradschaftlichen Zusammenwirken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und unterstützen ihre politische Bildungsarbeit.

Die höchsten Organe der Partei

23. Das ständige höchste Organ der Partei ist der Parteitag. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Die Delegierten behalten bis zur Neuwahl ihr Mandat.

Die delegierende Mitgliederversammlung oder Delegiertenkonferenz kann zwischenzeitlich das Mandat entziehen, wenn dafür schwerwiegende Gründe vorliegen.

Können Delegierte wegen Ausscheidens aus der Parteiorganisation, von der sie ihr Mandat erhielten, wegen Beendigung der Mitgliedschaft oder Entziehung ihres Mandats ihr Mandat nicht mehr wahrnehmen, kann die delegierende Parteiorganisation einem anderen Parteimitglied das Mandat durch geheime Wahl übertragen.

24. Der Parteitag beschließt Programm und Statut der Partei, legt Grundlinien der Parteipolitik fest, behandelt Fragen der Parteiarbeit und fasst dazu Beschlüsse. Er nimmt die Berichte des Parteivorstandes und der Schiedskommission zur Diskussion und Beschlussfassung entgegen. Er bezieht Stellung zur Arbeit der Fraktion der Partei in der obersten Volksvertretung. Der Parteitag gibt sich eine Geschäftsordnung.

Er wählt in geheimer Wahl die/den Parteivorsitzende/n, den Parteivor- stand und die Schiedskommission. Die/der Parteivorsitzende ist gewählt, wenn sie/er zwei Drittel der Stimmen der Delegierten des Parteitages auf sich vereint.

25. Der Schlüssel für die Wahl der Delegierten zum Parteitag wird vom Parteivorstand festgelegt.

Die Parteitagsdelegierten werden auf Kreisdelegiertenkonferenzen gewählt. Jede Kreisorganisation muss mit mindestens einem Delegierten vertreten sein.

Basisorganisationen, deren Mitgliederzahl dem Delegiertenschlüssel entspricht, wählen ihre Delegierten zum Parteitag direkt.

26. Der Parteivorstand unterbreitet Thesen zum Parteitag, die Grundlage der Parteidiskussion zur Vorbereitung des Parteitages sind. Spätestens zehn Tage vor seiner Eröffnung müssen die wichtigsten, zur Beschlussfassung vorgesehenen Materialien in der Parteipresse oder durch andere geeignete Publikationsformen veröffentlicht sein.

27. Die Einberufung des Parteitages erfolgt mindestens acht Wochen vor dem Tagungstermin durch den Parteivorstand.

Fordert wenigstens ein Viertel der Mitgliedschaft die Durchführung eines Parteitages, so muss der Parteivorstand dem durch die Einberufung des Parteitages in einer Frist von acht Wochen seit dem Zeitpunkt der Übergabe der Unterschriften entsprechen. Erfolgt dies nicht, haben die Organisationen, die die Einberufung des Parteitages verlangen, das Recht, ein Organisationskomitee zu bilden, dem die Rechte des Parteivorstandes zur Einberufung des Parteitages zufallen.

28. Der Parteivorstand

a) ist Organ des Parteitages und wird durch den Parteivorsitzenden einberufen;

b) tagt mindestens einmal innerhalb von zwei Monaten;

c) wählt die Stellvertreter der/des Parteivorsitzenden, die Leiter/innen der Kommissionen und den Schatzmeister der Partei. Die/der Parteivorsitzende, ihre/seine Stellvertreter, die Leiter/innen der Kommissionen, der Schatzmeister, die/der Fraktionsvorsitzende der Partei in der obersten Volksvertretung und weitere gewählte Mitglieder bilden das Präsidium;

d) ist berechtigt, zur Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages und zur Lösung aktuell-politischer Aufgaben Beschlüsse mit Stimmenmehrheit zu fassen.

Zu ihrer Durchführung kann das Präsidium des Parteivorstandes Beschlüsse fassen. Es ist verpflichtet, auf Sitzungen des Parteivorstandes Tätigkeitsberichte zu geben;

e) arbeitet mit Kommissionen, die vorwiegend aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen;

f) bestätigt gewählte oder berufene Herausgeber/innen, Chefredakteure/innen von Publikationsorganen der Partei und Leiter/innen von Parteiverlagen;

g) leitet und kontrolliert die Einrichtungen der Partei, verteilt die Mittel der Partei und verwaltet die zentrale Parteikasse bei jährlicher Offenlegung der Verwendung der Finanzen.

29. Tagungen des Parteivorstandes müssen außerplanmäßig einberufen werden, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Parteivorstandes oder der Bezirks-/Landes- und Kreisvorstände fordert.

30. Die/der Parteivorsitzende vertritt die Partei. Sie/er leitet und koordiniert die Arbeit des Parteivorstandes und des Präsidiums. Sie/er ist dem Parteitag und dem Parteivorstand rechenschaftspflichtig. Der Parteivorstand kann der/dem Parteivorsitzenden mit absoluter Mehrheit das Misstrauen aussprechen. Im entsprechenden Fall wird der Parteitag einberufen.

31. Die vom Parteitag zu wählende Schiedskommission ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig und berichtet ihm über die Ergebnisse ihrer Arbeit.

Die Schiedskommission

a) wirkt für die Einhaltung des Statutes der Partei durch alle Parteimitglieder und untersucht Hinweise auf Verstöße gegen das Parteistatut;

b) prüft und entscheidet die Einsprüche gegen Beschlüsse, einschließlich der durch Basisorganisationen ausgesprochenen Ausschlüsse aus der Partei;

c) kontrolliert die ordnungsgemäße Einziehung und Verwendung der Parteifinanzen, die Nutzung des Parteieigentums sowie die Ergebnisse der Wirtschaftstätigkeit von Parteieinrichtungen;

d) überprüft die ordnungsgemäße Bearbeitung der Eingaben, Vorschläge und Kritiken an den Vorstand und sein Präsidium. Sie ist verpflichtet, diese Gremien über festgestellte Missstände zu informieren und Veränderungen zu fordern.

Die Schiedskommission wählt ihren Vorsitzende/n und ihren/seinen Stellvertreter.

Mitglieder der Schiedskommission dürfen nicht Mitglieder gewählter Parteivorstände der gleichen Ebene sein. Die/der Vorsitzende der Schiedskommission und ihr/sein Stellvertreter nehmen mit beratender Stimme an den Tagungen des Parteivorstandes teil. Die/der Vorsitzende der Schiedskommission oder ihr/sein Stellvertreter hat das Recht, an den Sitzungen des Präsidiums teilzunehmen.

32. Die Rechte und Pflichten der vom Parteitag gewählten Schiedskommission treffen analog für die Schiedskommissionen auf Basis-, Kreis- und Bezirks-/Landesebene zu.

Die Entscheidungen der Schiedskommissionen sind gemeinsam mit den jeweils zuständigen Vorständen zu verwirklichen.

33. Wahlfunktionen in der Partei dürfen nicht länger als 10 Jahre hintereinander auf der gleichen Ebene ausgeübt werden.

34. Die bei und in Vorständen hauptamtlich tätigen Parteimitglieder sind in Basisorganisationen außerhalb ihrer Leitungsgremien organisiert.

35. Alle zwei Jahre finden auf allen Ebenen bis zum Parteitag geheime Wahlen statt, die mit Rechenschaftslegungen der Parteivorstände und Schiedskommissionen verbunden sind.

Entsprechend den territorialen Gegebenheiten können auf Kreis- und Bezirks-/Landesebene notwendige eigene Regelungen getroffen werden.

Dem Grundsatz der Gleichberechtigung folgend, ist in allen gewählten Organen der Partei die anteilige Vertretung der Geschlechter entsprechend der jeweiligen Zusammensetzung der Mitgliedschaft anzustreben.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Parteiwahlen beschließt der Parteivorstand eine Wahlordnung.

36. Zur Sicherung ihrer Arbeitsfähigkeit können die Vorstände und Schiedskommissionen zwischen den Parteitagen bzw. Delegiertenkonferenzen gewählte Delegierte der entsprechenden Ebene durch Mehrheitsbeschluss in das jeweilige Gremium in geheimer Wahl nachwählen.

III.
Die/der Ehrenvorsitzende der Partei

37. Der Parteitag kann in direkter offener Wahl mit einer Zweidrittelmehrheit einen Ehrenvorsitzende/n der Partei wählen.

Sie/er ist nicht Mitglied des Parteivorstandes und des Präsidiums der Partei.

Die/der Ehrenvorsitzende hat das Recht, an allen Parteiveranstaltungen teilzunehmen und die/den Parteivorsitzende/n zu beraten.

IV.
Parteimitglieder in Volksvertretungen

38. Die Kandidaten der Partei für Wahlen zu den Volksvertretungen aller Ebenen werden auf der Grundlage des Wahlgesetzes der DDR auf den Gesamtmitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen der jeweiligen Ebene bzw. dem Parteitag nominiert.

Durch die Vorstände und ihre Präsidien sind die Wahlvorschläge rechtzeitig bei den Wahlkommissionen einzureichen. Sie unterstützen ihre Kandidaten beim Erringen eines Abgeordnetenmandats.

39. a) Fraktionen und Abgeordnete mit dem Mandat der PDS wirken in den Volksvertretungen selbständig im Sinne des Parteiprogramms und anderer programmatischer Parteidokumente, die vom höchsten Parteiorgan der jeweiligen Ebene beschlossen wurden.

b) Mitglieder der Fraktionen der Partei nehmen am Parteitag bzw. den Delegiertenkonferenzen teil und können auf Antrag an Tagungen des Vorstandes der jeweiligen Ebene teilnehmen.

V.
Das Eigentum, die materiellen und finanziellen Mittel der Partei

40. Das Eigentum der Partei wird durch die Parteivorstände gemäß ihrem Verfügungsrecht verwaltet. Das Verfügungsrecht der Basisorganisationen, Kreis- und Bezirks-/Landesvorstände ist durch Beschlüsse des Parteivorstandes zu regeln.

41. Die finanziellen Mittel der Partei werden gebildet aus den Mitgliedsbeiträgen, aus Erträgen der Betriebe und Einrichtungen der Partei und Einnahmen aus Leistungen der Betriebe und Einrichtungen der Partei, aus gesetzlich geregelten Zuwendungen sowie aus Spenden und sonstigen Einnahmen der Organisationsarbeit. Der Parteivorstand entscheidet über die Verteilung der Finanzmittel in der Partei.

42. Die Mitglieder der Partei entrichten die Mitgliedsbeiträge als Ausdruck ihrer Verbundenheit zur Partei und entsprechend ihrem Einkommen und ihrer sozialen Lage. Das Mitglied berechnet seinen Beitrag selbständig auf der Grundlage der monatlichen Nettogrundvergütung. Vergütungen und Zuschläge für Überstunden, Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit, Schichtzuschläge und -prämien, Erschwerniszuschläge, Geldleistungen der Sozialversicherung und staatliches Kindergeld sowie Prämien, einschließlich Jahresend- sowie Treueprämien, und zusätzliche Belohnungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Der Mindestbeitrag richtet sich nach der Richtlinie, die der Parteivorstand beschließt. Die Mitgliedsbeiträge sind nicht rückzahlbar.

43. Bei der Aufnahme ist ein Beitrag von 10,00 M zu entrichten.

44. Für die organisationstechnische Abwicklung der Beitragskassierung und den Beitragsrücklauf beschließt der Parteivorstand eine Beitragsrichtlinie.

45. Die gewählten Vorstände haben vor dem Parteitag, den Delegiertenkonferenzen bzw. den Mitgliederversammlungen über die Einnahmen und deren Verwendung sowie über die Verwaltung des Parteieigentums Rechenschaft zu legen.

Das Programm wurde auf dem Wahlparteitag der PDS am 25. Februar 1990 angenommen.

Δ nach oben