Kommission Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialpolitik beim Parteivorstand

Positionen der PDS zu aktuellen Fragen der Wirtschaftspolitik

I. Anforderungen an das wirtschaftspolitische Wirken der PDS

In nächster Zelt wird es zur Währungs- und Wirtschaftsunion und damit zur weitgehenden faktischen ökonomischen - Vereinigung beider deutscher Staaten kommen. Das ist ein Prozess, der mit einer weitgehenden Angliederung der Wirtschaft der DDR an die BRD verbunden ist und mit dem sich auf dem Territorium der DDR eine in ihren Grundzügen kapitalistische Marktwirtschaft herausbilden wird.

Die PDS sieht es als ihre Aufgabe an, alles dafür zu tun, dass in diesem Prozess der Vereinigung

- nicht Teile der Bevölkerung sozial ausgegrenzt, ihres Sozialschutzes beraubt werden und für bestimmte Bevölkerungsgruppen das Lebensniveau unter das Existenzminimum sinkt;

- keine Massenarbeitslosigkeit entsteht;

- politische, ökonomische und soziale Spannungen zum Nachteil des Einigungsprozesses in Europa vermieden werden.

Die Lage in der Volkswirtschaft der DDR ist durch einen erheblichen Produktivitätsrückstand gegenüber, der BRD von etwa 50 Prozent und durch einen enormen Kapitalbedarf von ca. 100 bis 150 Mrd. Mark jährlich zur Erneuerung und Modernisierung der materiell-technischen Basis der Produktion und der Infrastruktur gekennzeichnet. Ein Anschluss an das international fortgeschrittene Niveau der Produktivität ist nur zu erreichen, wenn Initiative, Kreativität, Leistungs- und Risikobereitschaft durch Marktwettbewerb und Eigentumsvielfalt so wie erhöhte eigene Anstrengungen zur Kapitalakkumulation mit dem Import von Kapital und Know-how aus westlichen Industrieländern in großen Dimensionen verbunden werden.

Ausgehend von vorgenannten Überlegungen, ergeben sich insbesondere folgende Kriterien für das wirtschaftspolitische Wirken der PDS:

Wirtschaftlicher Wettbewerb ist für die gesellschaftliche Entwicklung unverzichtbar.

Die PDS tritt für einen Wirtschaftsmechanismus ein, der Leistung stimuliert und belohnt sowie wirtschaftliche Initiative fördert. Die Marktwirtschaft ist für uns das Mittel, um Effektivitätsfortschritt zu erreichen und auf diese Weise gesellschaftliche Bedürfnisse zu befriedigen und wachsenden sozialen und ökologischen Ansprüchen zu genügen. Soziale und ökologische Orientierung bedeutet dabei, an die Bewältigung globaler, sozialer, kultureller und technologischer, Probleme so heranzugehen, dass die gegenwärtigen. und zukünftigen Menschheitsinteressen, berücksichtige werden und eine weitgehende Selbstbestimmung aller Individuen realisierbar wird. Dazu bedarf es sozialstaatlicher und ökologischer Regulierungen.

Die PDS wird sich in der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung dafür einsetzen, dass Ausmaß und Formen dieser Regulierungen den Interessen der Werktätigen entsprechen. Zielpunkt dabei ist eine entwickelte Wirtschaftsdemokratie. Es gilt, solidarische Verhaltensweisen der arbeitenden Menschen untereinander, gegenüber Arbeitslosen, Kindern, älteren Bürgern und sozial Schwachen, gegenüber den Völkern der Dritten Welt und auch zukünftigen Generationen, zu fördern.

Die Marktwirtschaft, die sich als die Wirtschaftsordnung erwiesen hat, die vermittels des Wettbewerbs zu wirtschaftlicher Effizienz führt, ist mit erheblichen sozialen, ökologischen und kulturellen Problemen und Risiken verbunden. Ökologisch und sozial orientiertes, dem gesellschaftlichen Fortschritt und den .Zukunftsinteressen der Menschheit verpflichtetes Handeln ist kein der Marktwirtschaft immanentes Prinzip. Der Markt schafft weder Vollbeschäftigung noch sichert er den Schutz der Umwelt.

Eine sozial und ökologisch orientierte Marktwirtschaft erfordert die demokratische Gestaltung des wirtschaftlichen Wettbewerbs und die öffentliche Kontrolle des Eigentums. Erst mit einer entwickelten Wirtschaftsdemokratie wird politische Demokratie real für alle. Die ökonomischen Aktivitäten sind dabei vor allem durch marktkonforme Mittel auf soziale, ökologische und kulturelle Erfordernisse zu richten. Die Marktwirtschaft bedarf einer Wettbewerbsordnung, die den gesellschaftlichen Zielen Priorität gegenüber dem Gewinnstreben der Unternehmen einräumt.

Welche Form des Eigentums, der realen Aneignung die produktivste ist, wird von der Entwicklung der Produktivkräfte, insbesondere von den differenzierten technologischen, strukturellen, organisatorischen Bedingungen sowie dem Grad der Vergesellschaftung der Produktion bestimmt. Die PDS tritt deshalb für eine Vielfalt des Eigentums an den Produktionsmitteln sowie für die rechtliche Gleichstellung und gleiche Wettbewerbschancen aller Eigentumsformen ein.

Voraussetzung für eine vorausschauende demokratische Gestaltung der wirtschaftlichen Entwicklung sind die konsequente politische Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Jurisdiktion, starke Interessenvertretungen der Beschäftigten, vor allem Gewerkschaften und Betriebsräte, als Grundlage demokratischer Regelung von Interessenkonflikten. Eine unverzichtbare Grundlage für Wirtschaftsdemokratie ist die wirksame Einflussnahme der Volksvertretungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Das betrifft insbesondere solche Prozesse, deren Ergebnisse nachträglich nicht oder nur schwer korrigierbar sind. Wirtschaftsdemokratie bedingt die umfassende Information der Volksvertretungen durch regelmäßige parlamentarische Berichte bzw. unabhängige Gutachten sowie die Beratung von Zielen und Ergebnissen von Programmen, die ein besonderes öffentliches Interesse aufweisen.

Eine vorausgehende gesellschaftliche Bewertung strategischer Technologie- und Strukturentwicklungen sowie eine darauf beruhende Einflussnahme ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaftsdemokratie. Sie ist zugleich eine wichtige Voraussetzung, um Handlungsspielräume zu schaffen und diese für die Zukunftsbewältigung und das Stellen neuer Aufgaben zu nutzen.

Die Mitbestimmung der Bürger bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen darf nicht vor den Toren der Fabriken, Landwirtschaftsbetriebe und Forschungseinrichtungen enden. Eine unverzichtbare Grundlage für Wirtschaftsdemokratie ist die öffentliche Kontrolle über Wirtschaftsentscheidungen der Unternehmen.

Die Entscheidungen der Unternehmen darüber, welche technologisch und ökonomisch möglichen Entwicklungen durchgesetzt, welche Innovationsstrategien realisiert werden, kann nicht allein nach den Kriterien betriebsökonomischer Rationalität getroffen werden. Diese Entscheidungen müssen wirksam durch Interessen beeinflusst werden, die an sozialen, ökologischen und kulturellen Werten orientiert sind. Dazu sind vor allem in den Großunternehmen solche Mitbestimmungsmodelle zu etablieren, mittels derer auf rechtsstaatlichem Wege über Innovations- und Marktstrategien weitgehend durch Interessenkonsens entschieden wird. In die Aufsichtsräte sind deshalb neben den Vertretern der Belegschaft auch Vortreter der Kommunen, ökologischer Bewegungen und ggf. der Verbraucherorganisationen einzubeziehen. Die PDS unterstützt in diesem Zusammenhang alle demokratischen Verbraucherorganisationen und unabhängige Expertenkommissionen, Stiftungen etc., die durch eine Bewertung der Qualität und ökologischen Verträglichkeit von Produkten und Technologien das Verhalten der Verbraucher und Anwender und somit die Markt- und Innovationsstrategien der Unternehmen beeinflussen.

Von besonderem Gewicht für die demokratische Regulierung des wirtschaftlichen Wettbewerbs ist die öffentliche Kontrolle über die Banken und andere Geldinstitute.

Die PDS tritt für eine Wirtschaftsverfassung ein, die sinnvolle Arbeit für alle, menschenwürdige und sozial gerechte Arbeits- und Lebensbedingungen sowie kreative Entfaltungsmöglichkeiten im Arbeitsprozess und In der Gesellschaft beinhaltet und fördert. In ihr sollen das fachliche Können der Arbeiter, Bauern und Angestellten, das schöpferische Schaffen der Intelligenz und die unternehmerischen Initiativen und Erfahrungen der Leiter einen großen Spielraum haben. Hohe Leistungen der Werktätigen müssen sich auch in der Höhe ihres Arbeitseinkommens deutlich ausdrücken.

Die Grundrechte auf Arbeit, Wohnen, Bildung, Schutz der Gesundheit und Schutz der Natur gehören in die Verfassung. Erforderlich ist eine aktive Sozial- und Beschäftigungspolitik des Staates, die die Arbeits- und Lebensbedingungen humaner macht sowie auf die Sicherung der verfassungsmäßigen Grundrechte gerichtet ist.

In ihren Vorstellungen zur Wirtschaftspolitik trägt die PDS dem Grad der erreichten Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen Rechnung. Es geht um einen ökologischen Umbau unserer Gesellschaft und das Beenden der Verschwendung von nicht ersetzbaren Ressourcen sowie auch darum, neuen Tendenzen der Verschwendung und Umweltbelastung, wie z. B. bei Verpackungsmaterialien, rechtzeitig entgegenzuwirken. Ökologische Anforderungen dürfen nicht dem Wirtschaftswachstum untergeordnet werden. Die PDS grenzt sich von einem einseitigen Wirtschaften auf Kosten der Natur deutlich ab. Sie berücksichtigt zugleich, dass ein stabiles, effektives Wirtschaftswachstum eine notwendige Bedingung für den Aufbau einer ökologisch orientierten Marktwirtschaft mit umweltfreundlichen und ressourcensparenden Produktions- und Konsumtionsformen ist. Der ökologische Umbau muss sozial verträglich erfolgen. Es bedarf grundlegender Strukturveränderungen in der Wirtschaft, ökonomischer Zwänge und staatlicher Vorgaben und Normative.

Die PDS geht davon aus, dass tiefgreifende strukturelle Veränderungen und Anpassungsprozesse in der Wirtschaft notwendig sind, um vorhandene Produktivitätsrückstände gegenüber führenden Industrieländern schrittweise abzubauen, ökologischen Erfordernissen zu entsprechen sowie Traditionen und Stärken der Wirtschaft der DDR wirksamer zu nutzen.

Wir treten dafür ein, in allen Betrieben und Territorien Anpassungsprogramme zu erarbeiten, die dem Recht auf Arbeit verpflichtet sind. Jeder, der arbeiten will, soll dafür entsprechend seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten Möglichkeiten erhalten. Die Werktätigen sollen zugleich günstige Bedingungen zur Qualifizierung für eine neue Tätigkeit erhalten und dabei sozial abgesichert sein.

Die PDS hält es für notwendig, erhaltenswerte Bereiche und Betriebe in einem Anpassungsprozess zeitlich befristet mit marktkonformen Mitteln, wie Steuerermäßigungen, steuerlichen Sonderabschreibungen, Investitionshilfen, Kreditbürgschaften, steuerfreie Rücklagen bevorzugte Vergabe von öffentlichen Aufträgen und befristete Subventionen aus dem Staatshaushalt sowie Schutzzölle zu fördern. In gleicher Weise soll die Neugründung von Betrieben und die Umprofilierung bestehender Wirtschaftseinheiten unterstützt werden. Von besonderer Bedeutung ist die gezielte Förderung der Wirtschaftskraft und Erwerbsfähigkeit strukturschwacher Gebiete.

Die PDS geht davon aus, dass die staatliche Strukturpolitik und die ökonomischen Rahmenbedingungen für ihre marktwirtschaftliche Realisierung auch effektivere Strukturen im Ernährungskomplex bewirken müssen. Wir halten es für ökonomisch erforderlich, die natürlichen Standorte der Agrarproduktion künftig hinsichtlich des Intensitätsniveaus differenzierter zu nutzen und durch Einführung ressourcensparender Feldbau- und Tierproduktionssysteme eine enge Verbindung von effektivem und ökologiegerechtem Wirtschaften herzustellen. Wichtige Aufgaben sind die vorrangige Erweiterung und Erneuerung der Schlacht-, Kühl- und Verarbeitungskapazitäten, die Senkung der Verluste und die Reduzierung der Tierbestände in Übereinstimmung mit ihrer Leistungsentwicklung. Dadurch können rationelle Beziehungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirtschaft und Lebensmittelindustrie hergestellt werden.

Die PDS tritt für die schrittweise Herausbildung eines einheitlichen europäischen Wirtschafts- und Sozialraumes und die Nutzung der europäischen Integration als Faktor einer weltweiten Wirtschaftskooperation ein, die der Dringlichkeit der Lösung globaler Probleme entspricht. Notwendig ist eine Neugestaltung der Weltwirtschaft, die allen Völkern Möglichkeiten für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt eröffnet und die die Lebensgrundlagen der Menschheit bewahrt. Wirtschaftswachstum und höherer Lebensstandard auf Kosten der Entwicklungsländer widersprechen der humanistischen und sozialen Programmatik der PDS.

Die PDS muss sich aktuellen Prozessen stellen. Es geht nicht um eine Verhinderungspolitik gegenüber der Durchsetzung marktwirtschaftlicher Mechanismen, sondern um eine konsequente Vertretung der Interessen der Werktätigen, der Kinder, der Jugend, der Rentner und der sozial Benachteiligten in der Marktwirtschaft durch konkrete Forderungen, Vorschläge und Aktionen.

II. Zur Währungsunion DDR-BRD

Die Partei des Demokratischen Sozialismus setzt sich dafür ein, dass eine Währungsunion DDR-BRD alle wichtigen politischen, ökonomischen und sozialen Konsequenzen berücksichtigt. Die sich aus der Einführung der D-Mark ergebenden ökonomischen und sozialen Auswirkungen sind der Bevölkerung offen darzulegen. Für die Bürger der DDR müssen akzeptable Lösungen in einer Sozialunion vereinbart werden, die vor bzw. gleichzeitig mit der Währungsunion wirksam werden.

Die Währungsunion bedeutet einen Verzicht der DDR auf wichtige Souveränitätsrechte durch die Unterstellung der gesamten Geldpolitik der DDR unter die Bundesbank der BRD sowie die Übernahme der BRD-Wirtschaftsordnung und des BRD-Wirtschaftsrechtes durch die DDR.

Vorteile und Chancen

Die Währungssituation der DDR würde durch die unmittelbare Verknüpfung mit einer der härtesten Währungen der Welt grundlegend verbessert werden. Mit der Einführung der D-Mark als Landeswährung wird die DDR unmittelbar in die internationalen Währungsbeziehungen - insbesondere in das Europäische Währungssystem - einbezogen, und es entstehen günstigere Bedingungen für die internationale Wirtschaftskooperation der DDR, insbesondere mit den Ländern der EG.

Die Währungsunion entzieht dem Abkauf bzw. der Inanspruchnahme bisher subventionierter Waren und Dienstleistungen durch Bürger der BRD und Westberlins sowie der Währungsspekulation den Boden. Die Bevölkerung der DDR wird entsprechend den jeweiligen Einkommensverhältnissen in die Lage versetzt, Reise- und Konsumtionswünsche zu erfüllen.

Nachteile und Risiken

Bei der Herstellung der Währungsunion DDR-BRD noch in diesem Jahr werden die Betriebe, Kombinate und Genossenschaften der DDR sofort den internationalen Konkurrenzbedingungen hinsichtlich Produktionskosten sowie Neuheitsgrad und Qualität der Erzeugnisse unterworfen. Die massenhafte Vernichtung von Arbeitsplätzen aller Berufsgruppen, vor allem durch die Schließung nicht wettbewerbsfähiger Betriebe, wäre die Folge.

Wir treten deshalb dafür ein, dass sich die Betriebe in der DDR auch nach Einführung der D-Mark durch konsequente marktwirtschaftliche Reformen bei gleichzeitiger Nutzung von Kapitalhilfe aus der BRD und anderen Ländern in einem Anpassungsprozess auf die Konkurrenz unter Weltmarktbedingungen einstellen können. Vordringlich sind die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Herausbildung effektiver Produktions-, Export- und Importstrukturen sowie die Modernisierung der Produktionsanlagen. Hierzu ist eine gründliche Analyse und Bewertung der Produktion und des Anlagevermögens der Betriebe notwendig. Davon ausgehend, sind differenzierte Anpassungs- und Übergangsregelungen für Betriebe auszuarbeiten.

Für unerlässlich halten wir ein spezielles Anpassungsprogramm für die Landwirtschaft, das bei ihrer Integration in die europäische Agrarwirtschaft die Existenz unterschiedlicher Agrarverhältnisse in den EG-Ländern und in der DDR berücksichtigt. Wir treten deshalb für die uneingeschränkte! Gleichberechtigung der LPG, GPG und VEG mit den bäuerlichen Familienbetrieben der BRD/EG ein und streben auf dieser Basis Lösungen an, die in einer mehrjährigen Periode den Übergang der Landwirtschaftsbetriebe der DDR als wettbewerbsfähige Partner in die EG ohne Nachteile ermöglichen.

Mit der Währungsunion DDR/BRD werden sich die Industrie-, Agrar- und Verbraucherpreise an die Großhandels- und Endverbraucherpreise der BRD sofort angleichen. Die Subventionen für Lebensmittel und Industriewaren in Höhe von etwa 50 Milliarden Mark würden wegfallen.

Dadurch wird es zu einer spürbaren Erhöhung der Lebenshaltungskosten, vor allem für die kleinen und mittleren Einkommensgruppen sowie für Rentner kommen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Löhne, Gehälter, Renten, Lehrlingsentgelte, Stipendien und anderen. Einkommen in der DDR um einen entsprechenden Ausgleich - Teuerungszuschlag - erhöht werden.

Es darf nicht zugelassen werden, dass insbesondere für die kinderreichen Familien, Familien mit niedrigen Einkommen, Alleinerziehende, Rentner, Menschen mit Behinderungen und Studenten eine Verschlechterung des Lebensniveaus eintritt. Der Abbau von Subventionen bei Mieten und Tarifen sollte sorgfältig abgewogen werden und erst zu einem späteren Zeitpunkt schrittweise erfolgen.

Die Sparguthaben der Bürger der DDR in Höhe von rund 160 Milliarden Mark dürfen durch eine Währungsreform DDR-BRD nicht gefährdet oder abgewertet werden. Wir sind bei der Umwandlung der Sparguthaben von Mark der DDR in D-Mark für ein Verhältnis 1:1, für die Sicherheit der Spareinlagen der Bürger, die sie sich im Ergebnis langjähriger Arbeit geschaffen haben. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass selbst bei einer Umwandlung der Sparguthaben im Verhältnis 1:1 Spareinlagen von Bürgern mit niedrigen Einkommen durch die Erhöhung der Lebenshaltungskosten teilweise entwertet werden.

Zur Sicherung des Finanzbedarfes der Wirtschaft der DDR und wegen ihrer augenblicklichen Wettbewerbsnachteile ist mit Einführung der D-Mark eine Neubewertung des Volksvermögens, vor allem des Sachvermögens des Staates und der Wirtschaft sowie eine Bewertung der Geldbestände der Betriebe und des Staatshaushaltes erforderlich.

Wir setzen uns dafür ein, dass dabei auf der Grundlage der veränderten Preise und Preisstrukturen sowie nach marktwirtschaftlichen Kriterien mit großer Sorgfalt vorgegangen wird. Sonst können beträchtliche Verluste für die DDR eintreten. Es müssen Bedingungen und eine zeitliche Abfolge vereinbart werden, die solche negativen Wirkungen weitgehend ausschließen.

Ein analoges Herangehen halten wir bei der Neubewertung des Grund- und Umlauffonds der LPG und GPG für erforderlich, wobei wir für Sonderregelungen bei Genossenschaften mit hoher Kreditbelastung eintreten. Zugleich setzen wir uns dafür ein, dass ohne Verzug die Voraussetzungen für eine Bodenbewertung als Basis für die Festlegung neuer Bodenpreise geschaffen werden.

Die Währungsunion DDR-BRD muss inhaltlich und zeitlich in Einheit mit einer Wirtschaftsunion und einer Sozialunion eingeführt werden. Diese Wechselbeziehungen gelten sowohl für das Gesamtkonzept bei der Einführung der Währungsunion als auch für die Verbindung dieser drei Ebenen in den einzelnen Etappen des wirtschaftlichen Einigungsprozesses.

Die Sozialunion sollte nach unserer Auffassung darauf gerichtet sein, die auf beiden Seiten errungenen Rechte der Werktätigen, die sozialen Leistungen für Kinder, für die Jugend, für Frauen und für ältere Bürger, für Menschen mit Behinderungen, für Lehrlinge und Studenten einzubringen und weiter auszugestalten. Für die soziale Absicherung der Bürger der DDR sollte die Bildung spezieller finanzieller Fonds zwischen beiden deutschen Staaten vereinbart werden. Dabei steht die Finanzierung der bisher in der DDR nicht vorhandenen oder unzulänglichen sozialen Auffangmaßnahmen im Vordergrund.

Die BRD-Regierung sollte durch die Volkskammer der DDR aufgefordert werden, als soziale Anschubfinanzierung an die DDR einen Lastenausgleich für die höheren Reparationsleistungen der DDR (mehr als 90 Prozent der gesamten Reparationsleistungen wurden von der DDR getragen), als teilweisen Ausgleich für die Bildungsaufwendungen für in die BRD übergesiedelte DDR-Bürger und für den Abkauf subventionierter Waren und Dienstleistungen durch Bürger der BRD und Westberlins zu zahlen.

Bei der Einführung der D-Mark bedürfen die Auswirkungen auf die Außenwirtschaftsbeziehungen besonderer Beachtung. Während die BRD mehr als vier Fünftel ihres Außenhandelsvolumens mit den westlichen Industrieländern abwickelt, wird die Exportproduktion der DDR zu zwei Dritteln auf den Märkten von Mitgliedsländern des RGW realisiert. Die Unternehmen der DDR verfügen aufgrund ihrer umfangreichen Marktkenntnisse, ihres geschulten Personals und der ausgebauten. Absatzorganisation über Wettbewerbsvorteile, die sie in eine Wirtschaftsunion einbringen können. Eine sich dabei entwickelnde Kooperation mit Firmen der BRD sowie auch anderer westlicher Länder kann die Marktposition der Unternehmen der DDR stärken und die Ost-West-Kooperation fördern.

Im Ergebnis der Wirtschafts- und Währungsunion wird sich die Integration des Wirtschaftsraumes der DDR in den der EG-Staaten beschleunigt vollziehen.

Die PDS sieht eine konsequente Verwirklichung des Handels- und Kooperationsabkommens mit den EG nach seiner möglichst kurzfristigen Inkraftsetzung als vordringlich an. Das würde bereits jetzt Mengenbeschränkungen für den Export in die Länder der EG beseitigen, die Meistbegünstigung und zusätzliche Kredite ermöglichen. Zur gesamteuropäischen Einbindung der Wirtschafts- und Währungsunion sind alle Schritte in diesem Prozess mit den EG zu koordinieren. Wir treten dafür ein, die wirtschaftliche Integration eines vereinten Deutschlands im Rahmen einer schrittweise europaweit zu gestaltenden Wirtschaftsunion zu vollziehen.

Wir plädieren dafür, dass beide deutsche Staaten ihre jeweiligen Voraussetzungen und Möglichkeiten in die Gestaltung eines einheitlichen Europa einbringen.

Eine wichtige Aufgabe besteht darin, die Voraussetzungen für eine effektive, gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas zu klären. Wir gehen dabei davon aus, auch mit den Möglichkeiten unseres Landes zur Überwindung von Unterentwicklung in der Welt beizutragen.

III. Zur Mitbestimmung und Interessenvertretung der Werktätigen

Die mit der Einführung der Marktwirtschaft in der DDR verbundenen politischen und ökonomischen Veränderungen werfen völlig neue Fragen für die Mitbestimmung, die Interessenvertretung und den Schutz der arbeitenden Menschen auf. Das Funktionieren der Wirtschaftsdemokratie bedarf eindeutiger rechtlicher Regelungen für die Sicherung der Interessen der Werktätigen und die Einbeziehung der Bürger zur demokratischen Teilnahme auf allen Ebenen. Es geht um die Gestaltung von Rahmenbedingungen, die demokratisch legitimierte Entscheidungen für das Gemeinwohl zulassen. Nur durch eine wirksame demokratische Mitwirkung der Werktätigen kann in allen Eigentumsformen eine hohe Effizienz der Produktion mit einer sozial akzeptablen Verteilung der Arbeitsergebnisse und mit der Schaffung persönlichkeitsfördernder Arbeitsinhalte und -bedingungen verbunden werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Vertretungsorgane in den Unternehmen umfangreiche Rechte besitzen. Sie sollten über die Strategie des Unternehmens, einschließlich internationaler Aktivitäten, mitbestimmen und eine umfassende demokratische Gestaltung und Kontrolle der ökonomischen, sozialen und personalpolitischen Prozesse gewährleisten.

Als vordringlich sieht die PDS eine Tarifgesetzgebung und die Schaffung einer Betriebsverfassung an, um die Mitbestimmung rechtlich garantiert in Kraft zu setzen.

Der Organisation des Kapitals muss eine starke Organisation der Werktätigen in IG/Gewerkschaften gegenüberstehen. Die Unabhängigkeit der Gewerkschaften, ihre Tarifautonomie, das Streikrecht, das Aussperrungsverbot und der Schutz der Tätigkeit der betrieblichen Gewerkschaftsvertreter sind zu gewährleisten.

Eine tatsächlich sozial und ökologisch orientierte Marktwirtschaft verlangt betriebliche demokratische Strukturen der Mitbestimmung. Davon ausgehend tritt die PDS ein für arbeitsfähige starke Gewerkschaften in den Betrieben als Garant für die demokratische Mitbestimmung der Werktätigen

- bei Entscheidungen am Arbeitsplatz hinsichtlich der Arbeitsgestaltung und bei der Einführung neuer Technologien und neuer Technik,

- bei betrieblichen Entscheidungen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Aus- und Weiterbildung und bei Strukturentscheidungen,

- bei überbetrieblichen Belangen hinsichtlich der Interessen der Werktätigen auf ökologischem Gebiet und der Entwicklung der Infrastruktur;

sowie für die Bildung und Arbeit von Betriebsräten, die von den betrieblichen Gewerkschaftsorganisationen getragen werden und von einem hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Werktätigen geprägt sind. Sie vertreten die Interessen der gesamten Belegschaft. Dazu sind weitere rechtliche Regelungen zu einem neu zu erarbeitenden Betriebsverfassungsgesetz erforderlich, das die geltende Arbeitsgesetzgebung der DDR weiter entwickelt und den marktwirtschaftlichen Bedingungen anpasst. Keinesfalls sollte das Betriebsverfassungsgesetz der BRD kopiert werden. Errungene Rechte der Werktätigen der DDR auf Mitbestimmung würden preisgegeben.

Wir treten dafür ein, dass die Gewerkschaftsleitungen eng mit den Betriebsräten zusammenarbeiten und dass eigene Kandidaten zu ihrer Wahl aufgestellt werden.

Die basisdemokratische Legitimation der Betriebsräte besteht in ihrer geheimen Wahl als unmittelbare Interessenvertreter der gesamten Belegschaft. In ihr Tätigkeitsfeld sollte u. a. gehören die Mitbestimmung und Mitentscheidung in personellen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Angelegenheiten, bei Strukturveränderungen Betriebsstilllegungen, Sicherung des Kündigungsschutzes und des Aussperrungsverbotes sowie der Gewinnverwendung auf Basis betrieblicher Vereinbarungen (BKV).

Bei der Ausarbeitung der hierfür erforderlichen gesetzlichen Regelungen sollten die verschiedenen Modelle der Mitbestimmung (z. B. Parität, Montanunion) gründlich ausgewertet werden, um die fortgeschrittensten und wirksamsten Erfahrungen der Interessenvertretung zugrunde zu legen.

Wir treten ein für die Bildung von Aufsichtsräten in GmbH und Aktiengesellschaften entsprechend der Verordnung des Ministerrates zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften. Dabei muss gewährleistet werden, dass bei Aufsichtsratsmitgliedern, die durch die Belegschaft entsandt werden, Vertreter der Gewerkschaft und des Betriebsrates berücksichtigt werden. Grundsatz muss ein von den Werktätigen und Kapitaleigentümern paritätisch besetzter Aufsichtsrat sein, in dem auch die Interessen der Kommunen Berücksichtigung finden müssen.

IV. Zum Gemeineigentum

Entsprechend unserem Programm treten wir dafür ein, dass auch künftig unter marktwirtschaftlichen Bedingungen Gemeineigentum (gesellschaftliches Eigentum) gleichberechtigt und chancengleich mit anderen Eigentumsformen existiert und durch die Verfassung rechtlich geschützt wird. Die Grundfrage besteht dann, es reproduktionsfähig und effektiv zu machen. Das setzt voraus, dass es sehr differenziert und flexibel strukturiert und als vergesellschaftlichtes Eigentum konkret ausgestaltet wird.

Bei einer Rechtsangleichung im Zuge der Vereinigung beider deutscher Staaten ist dem in der DDR historisch gewachsenen Rechtszustand hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse Rechnung zu tragen. Das betrifft das gesellschaftliche, genossenschaftliche und persönliche Eigentum gleichermaßen. Die PDS wendet sich entschieden gegen Erscheinungen einer unkontrollierten Veräußerung und einer Verschleuderung von Volksvermögen, das rechtmäßig entstanden Ist, und durch die Arbeit mehrerer Generationen von Bürgern der DDR vermehrt wurde.

Wir sehen deshalb gegenwärtig wichtige Aufgaben darin, das volkseigene Vermögen umfassend und real nach marktwirtschaftlichen Kriterien unter Berücksichtigung der in der EG gültigen Standards zu bewerten sowie alle Entscheidungen über seine künftige Nutzung auf demokratischer Grundlage - das heißt vor allem durch Mitbestimmung der Vertretungsorgane der Werktätigen in den Betrieben - zu treffen.

Die PDS hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, dass die gegründete Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt) - bei voller Selbständigkeit der Unternehmen für ihre wirtschaftliche Tätigkeit - ihre beschlossenen Aufgaben zur Verwaltung des volkseigenen Vermögens im Interesse der Allgemeinheit erfüllt.

Künftig sollte

- Staats- und vor allem Ländereigentum

- sowie kommunales und regionales Eigentum

als wichtige ökonomische Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung in den Städten und Gemeinden vorrangig in den Bereichen der materiell-technischen und sozialen Infrastruktur bestehen.

In anderen produzierenden und Dienstleistungsbereichen sollten auch künftig Unternehmen des Gemeineigentums in Rechtsformen (AG, GmbH) arbeiten, die marktwirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen und die international rechtsfähig sind.

Um dem Rechnung zu tragen und Chancengleichheit gegenüber anderen Eigentumsformen zu sichern, ist die Umwandlung der bisherigen volkseigenen Kombinate und Betriebe in Kapitalgesellschaften verbunden mit ihrer sinnvollen Entflechtung (Bestimmung der zukünftig am Markt agierenden juristisch selbständigen Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe) erforderlich. Hauptkriterium ist dabei die Erhaltung bzw. Bildung leistungsfähiger Unternehmen, die wettbewerbsfähig sind bzw. in absehbarer Zeit werden können. Durch die Umwandlung in Kapitalgesellschaften kann sowohl die eigenverantwortliche Verfügung der Unternehmen über die Produktion und die Verteilung ihrer Ergebnisse gewährleistet als auch die für die Entwicklung der Wirtschaft notwendige Kapitalbeteiligung aus der BRD und anderen Ländern an solchen Unternehmen ermöglicht werden.

Es wird für zweckmäßig erachtet, das Fortbestehen der Unternehmen als Gemein- bzw. gemischtes Eigentum anzustreben, die nach einer Übergangs-/Anpassungsperiode konkurrenzfähig werden können. Wir schlagen vor, dass die Werktätigen in diesen Unternehmen personengebunden nichtübertragbare Anteile an Gemeineigentum und damit Anrechte am erwirtschafteten Gewinn erhalten bzw. erwerben können.

Die PDS unterstützt die in LPG vorhandenen Bestrebungen der Entwicklung zu Genossenschaften freier Agrarunternehmer im Sinne von Produktivgenossenschaften, weil mit einer solchen, Rechtsform und ihr entsprechender Betriebsführung und -organisation am besten marktwirtschaftlichen Erfordernissen entsprochen wird.

Um künftig die gesamte Bevölkerung der DDR an dem von ihr geschaffenen Volkseigentum zu beteiligen, unterstützt die PDS Vorschläge, einen Teil dieses Volksvermögens unentgeltlich in Form von Anteilen an die Bürger der DDR zu übergeben. Der Nutzen für die Bürger sollte über die Ausschüttung von Gewinnanteilen durch die Treuhandanstalt bzw. die Möglichkeit des Erwerbs von Gütern und Sachwerten, insbesondere volkseigener Wohnungen durch die bisherigen Mieter, entsprechend der Höhe ihrer Anteile wirksam werden. Bei der auch künftig bestehenden Treuhandanstalt muss die notwendige Sicherheits- und Dispositionsreserve verbleiben. Um diese von der Treuhandanstalt verwalteten Anteile nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten effizient einzusetzen und Missbrauch wirtschaftlicher Macht zu verhindern, sollten - bei voller Selbständigkeit der Unternehmen für ihre wirtschaftliche Tätigkeit - alle Anteilgeschäfte nur über die Treuhandanstalt abgewickelt werden.

Die Teile des bisherigen Volkseigentums, die als gesamtgesellschaftliches Gemeineigentum in der Hand des Staates bzw. der Länder verbleiben oder als neu zu schaffendes kommunales Eigentum in die Verantwortung der Kommunen übertragen werden, sollten nicht in die Aufteilung auf die Bürger einbezogen werden, weil sie gemeinnützigen Charakter haben.

V. Zu Regelungen für die soziale Sicherheit

Die PDS tritt dafür ein, die von der Volkskammer am 7. 3. 1990 beschlossene Sozialcharta in die Verhandlungen mit der BRD einzubringen.

Aktive Beschäftigungspolitik, die Massen- und Dauerarbeitslosigkeit verhindert

Wir treten dafür ein, das Recht auf Arbeit als Verfassungsrecht zu bewahren und die Pflichten des Staates, der Unternehmen und der Kommunen, im Konsens mit den Gewerkschaften eine aktive Beschäftigungspolitik zu verwirklichen, gesetzlich zu verankern. Die Beschäftigungspolitik muss ein erstrangiges Anliegen der Wirtschaftspolitik werden. Sie muss darauf gerichtet sein, den Strukturwandel, die Modernisierung und das wirtschaftliche Wachstum mit vielfältigen Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung, Weiterbildung und Umschulung zu verbinden.

Durch marktwirtschaftliche Instrumente wie Steuervergünstigungen, Vorzugskredite und andere Investitionshilfen sollte die Schaffung von Arbeitsplätzen besonders in strukturschwachen Gebieten, auch für Agrarstandorte mit ertragsschwachen Böden, gefördert werden. Neue Möglichkeiten für regionale und kommunale Konzepte eröffnen sich auch mit der Gewerbefreiheit, der Entwicklung der Infrastruktur, der Dienstleistungen und des Tourismus. Hierfür sollten Fördermittel wie ERP-Kredite und perspektivisch weitere, in der EG mögliche Formen der Förderung genutzt werden.

Der Zufluss von Kapital muss vor allem dazu beitragen, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen.

Dringend ist die Entwicklung der Arbeitsverwaltungen zu handlungsfähigen eigenständigen, selbstverwalteten Organen. Ihre Tätigkeit muss im Zusammenwirken mit Unternehmen und Kommunen darauf abzielen, Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Berufsberatung und notwendige Bildungsmaßnahmen zu fördern sowie Arbeitslose sozial abzusichern.

Eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung sollte sofort geschaffen werden und auch Genossenschaftsmitglieder einbeziehen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes muss in angemessenem Verhältnis zum bisherigen Arbeitseinkommen stehen. Als untere Grenze ist ein Mindestbetrag notwendig, der von den Lebenshaltungskosten abgeleitet ist.

Maßnahmen innerhalb der Unternehmen zum Erhalt und zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Umschulung und Weiterbildung sollten staatliche Förderung erfahren. Die Pflicht der Unternehmen zur Beschäftigungsplanung muss schnellstens gesetzlich geregelt werden.

Es sind gesetzliche und tarifliche Voraussetzungen zu schaffen, um Arbeitszeitverkürzungen und gleitende Übergänge in den Altersruhestand beschäftigungspolitisch zu nutzen. Unverzichtbar ist die strikte Durchsetzung des geltenden Arbeitsrechtes bei Strukturveränderungen und Rationalisierungsmaßnahmen. Besonderer Schutz muss Alleinerziehenden, älteren Werktätigen, Menschen mit Behinderungen und sozial Gefährdeten zuteil werden. Wir treten für Quotenregelungen und wirksame ökonomische Sanktionen ein.

Spezifische Betreuungs- und Arbeitsförderungsprogramme sollten gewährleisten, dass Arbeitslosigkeit von Jugendlichen weitgehend verhindert wird.

Wir unterstützen alle Organisationen, Initiativen und Selbsthilfegruppen Arbeitsuchender. Ihr Wirken sollte auf die Verbindung von gemeinsamer nützlicher Tätigkeit, Bildung und gegenseitiger Unterstützung bei der Arbeitsuche gerichtet sein.

Für eine Tarif- und Einkommenssteuerreform, die einen hohen Leistungsanreiz bewirkt

- Wir sind für Lohn- und Gehaltsvereinbarungen, die bei entsprechenden Leistungen das bisherige Lebensniveau der Werktätigen mindestens sichern. Wir sind gegen eine Kürzung der Löhne und Gehälter mit dem Argument der Kostendämpfung und der Verhinderung von Konkursen. Der Hauptweg muss sein, durch Erhöhung der Qualität der Produkte, Modernisierung und rationelle Produktions- und Absatzorganisation die Aufwendungen zu senken.

- Leistung muss sich lohnen, das schließt größere, den differenzierten Leistungen entsprechende Unterschiede im Arbeitsentgelt ein. Steigende Effizienz der marktwirtschaftlich tätigen Unternehmen muss sich im künftigen Einkommenszuwachs auszahlen. Mit einer Reform der Lohnsteuer sollten Leistungshemmnisse überwunden werden und eine sozial gerechte Besteuerung erfolgen.

- Wir sind für gleiche Berufsförderung und gleiche Löhne für Frauen und Männer.

Für eine Rentenreform, die entsprechend der Leistung im Arbeitsleben einen gesicherten Lebensabend ermöglicht

Die PDS unterstützt die Forderung vieler Rentner nach einer grundlegenden Rentenreform. Sie muss spätestens mit der Währungsunion erfolgen.

Wir sind für eine Harmonisierung des Rentenrechtes, mit der jedem Bürger ermöglicht wird, nach einem erfüllten Arbeitsleben den durch Leistung erworbenen Lebensstandard auf angemessenem Niveau zu erhalten. Bei einer Währungsunion muss unbedingt eine dynamische Anpassung der Renten an die Entwicklung der Preise und Einkommen erfolgen.

Die durchschnittlich höheren Renten der BRD beruhen auf dem hohen Niveau der Einkommen und damit hohen Beiträgen zur Rentenversicherung. Vorteilhaft ist auch die ständige Angleichung der Renten an die Einkommensentwicklung. Eine schematische Übertragung des BRD-Rentenrechts wurde jedoch auch Nachteile für einen beträchtlichen Teil der Rentner haben.

In der BRD erhält ein Rentner nach 45 Versicherungsjahren eine Rente von 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens aller Arbeiter und Angestellten, wenn sein persönliches Einkommen diesem Durchschnitt entsprach. Lag das persönliche Einkommen über oder unter diesem Durchschnitt, wird die Rente höher oder niedriger festgelegt.

Bei weniger Versicherungsjahren ist die Rente entsprechend geringer. Bei den gegenwärtigen durchschnittlichen Nettoarbeitseinkommen in der DDR von 970 M würde die durchschnittliche Rente betragen:

nach 45 Arbeitsjahren   680 M

nach 30 Arbeitsjahren   453 M

nach 15 Arbeitsjahren   226 M

Da Frauen zumeist unterdurchschnittlich verdienen, würden für viele von ihnen die Renten unter diesen Durchschnitten liegen. Sie müssten - nach BRD-Recht - Sozialhilfe beantragen. Die PDS ist für einen Rechtsanspruch auf ein garantiertes Mindestniveau der Alterssicherung. Das Prinzip der Mindestrente sollte daher beibehalten werden. Bei gegenwärtigen Preisen müsste eine solche Mindestrente 500 Mark betragen. Bei Übernahme es Preisniveaus der BRD ist ein Teuerungsausgleich unerlässlich.

Mit der Rentenreform ist zu fordern, dass die gegenwärtig der DDR auf einem früheren niedrigen Arbeitseinkommen beruhenden Altrenten, insbesondere bei Frauen, das derzeitige Einkommensniveau anglichen werden.

Vorteilhaft am Rentensystem der BRD ist, dass für Witwen und Witwer Rentenansprüche geregelt sind, die bis zu 60 Prozent der Rente des Verstorbenen betragen. Das bewahrt besonders Witwen vor dem Schicksal des Fürsorgeempfanges. Die PDS tritt dafür ein, dass auch in der DDR die Hinterbliebenenversicherung den Mehrfachbezug von Renten vorsieht.

Das Rentenrecht der DDR sichert im Unterschied zu dem BRD Rentenansprüche für Behinderte, die keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Dieser Vorzug ist bei einer Harmonisierung durchzusetzen.

Für ein System der sozialen Sicherung bei Marktwirtschaft

Ein wirksames soziales Netz muss erarbeitet werden und hat eine effiziente Wirtschaft zur Voraussetzung. Der Übergang zur Marktwirtschaft erfordert die Neugestaltung des Systems der sozialen Sicherung.

Notwendig ist ein einheitliches staatlich garantiertes Versicherungssystem, das weitgehend aus Beiträgen der Unternehmen und der Bürger finanziert wird. In Anlehnung die Erfahrungen der BRD und anderer europäischer Länder sollten getrennte

- Rentenversicherung,

- Krankenversicherung und

- Arbeitslosenversicherung

geschaffen werden.

Die Beiträge der Unternehmen und die eigenen Beiträge der Bürger müssten dazu erhöht werden. Damit verbunden sind Pflichtversicherungen für alle Erwerbstätigen zu gestalten und die bisherige Beitragsbemessungsgrenze von 600 M aufzuheben. Künftige Tarife und die Unternehmensbesteuerung müssen dem Rechnung tragen. Renten und andere Sozialleistungen sollten durch staatliche Zuschüsse wie auch in anderen Ländern garantiert werden.

Wir treten für die Aufrechterhaltung der Sozialversicherung der Genossenschaftsbauern ein.

- Künftig sind den Bürgern größere Möglichkeiten zu geben Umfang und Qualität der beanspruchten Leistungen für Gesundheitsfürsorge, Kinderbetreuung und Kultur durch die Höhe ihrer eigenen Beiträge selbst zu bestimmen, Vorsorge für unvorhergesehene Ereignisse im persönlichen Leben und für das Alter zu treffen.

Das sollte differenziert, entsprechend ihren Wünschen und Einkommen erfolgen und betrifft insbesondere

- die Zahlung von Zusatzbeiträgen zur Rentenversicherung mit dem Ziel einer höheren eigenen Rente;

- den Abschluss vielfältiger, den Interessen der Bürger entsprechender Lebens- und Sachversicherungen;

- die langfristige Anlage von Sparguthaben oder den Kauf von Wertpapieren u. a.;

- die Berücksichtigung der Höhe des Einkommens bei der Festlegung der Beteiligung der Eltern an den Aufenthaltskosten für ihre Kinder in Kindereinrichtungen.

Aus Unternehmen sollten eiern Teil des Gewinns für soziale Maßnahmen zugunsten ihrer Belegschaft und deren Angehörigen verwenden.

Die PDS vertritt den Standpunkt, dass betriebliche Gesundheits- und Kindereinrichtungen sowie Ferienplätze für Belegschaftsangehörige zu erhalten sind. Über ihre künftige Finanzierung sollten, wenn notwendig, mit den Versicherungsträgern und den Kommunen Vereinbarungen getroffen werden. Andere Betriebe und Genossenschaften, die diese Einrichtungen ebenfalls nutzen, sollten sich mit einer Sozialabgabe an der Finanzierung beteiligen.

Ein Hauptträger des sozialen Netzes werden künftig die Kommunen sein. Sie haben Einrichtungen zur Betreuung der Kinder, des Gesundheits- und Sozialwesens, die Betreuung von Rentnern zu finanzieren. Dazu müssen sie über stabile eigene Einnahmen verfügen können.

Der Staatshaushalt wird auch künftig für die Garantie des sozialen Netzes eine große Bedeutung haben. Bei größerer Eigenständigkeit und höheren Einnahmen der Kommunen wird seine Aufgabe vor allem darin bestehen, gesetzliche Ansprüche wie Rentenleistungen, Kindergeld, Stipendien durch Zuschüsse zu garantieren.

VI. Zur ökonomischen Stärkung der Kommunen

Der Übergang kommunaler Selbstverwaltung erfordert politische, rechtliche, ökonomische und personelle Rahmenbedingungen, die in jeder Etappe die volle Funktionsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden sichert. Die wirtschaftliche Tätigkeit in den Kommunen und die sozialen Bedingungen für das Leben der Bürger dürfen nicht gefährdet werden.

Grundlegende Elemente kommunaler Selbstverwaltung sind Finanzhoheit und kommunales Eigentum.

Eine Kernfrage dabei ist, den Städten und Gemeinden stabile, beeinflussbare sowie in der Regel von Jahr zu Jahr wachsende Einnahmen zu sichern.

Aus folgenden Quellen sollten die Einnahmen der Kommunen fließen:

- Gemeindeeigensteuern wie Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer und andere Steuern, die ausschließlich den Gemeinden und Städten zustehen

- prozentuale Anteile der durch den Staat erhobenen Einkommens-, Lohn- und Kfz-Steuern. Das erhöht auch das Interesse der Städte und Gemeinden an der Ansiedlung von Betrieben auf ihrem Territorium.

- Gewinne aus der wirtschaftlichen Tätigkeit von Betrieben, die Kommunaleigentum sind bzw. an denen die Kommunen beteiligt sind. Das betrifft zum Beispiel Betriebe, die sich mit der Erzeugung und Verteilung von Elektrizität, Gas, Fernwärme, Ver- und Entsorgung befassen;

- von Bürgern, Betrieben und Institutionen zu entrichtende Gebühren und Beiträge für kommunale Leistungen;

- Ausgabe von Obligationen, Beteiligungen an Sparkassen sowie an gemischten Gesellschaften, z. B. des Tourismus, des Verkehrs sowie Stiftungen, Zinsen auf kommunales Vermögen und Pachteinnahmen.

Die neu geschaffene Möglichkeit zur Aufnahme zweckgebundener Kredite sollten die Kommunen insbesondere zur eigenverantwortlichen Lösung kommunalpolitischer Fragen wie der notwendigen Modernisierung ihrer Betriebe. Schaffung von Einrichtungen für Erholungszwecke (Campingplätze usw.) nutzen. Dies sollte ohne Gefährdung kommunalen Eigentums und auf der Grundlage gesetzlich zu fixierender Rahmenbedingungen erfolgen.

Entgegen der bisherigen Praxis sollte eine eigenständige Finanzplanung und Haushaltsrechnung der Kommunen (Vermögen - und Verwaltungshaushalt) eingeführt werden und gleichzeitig ein Finanzausgleich zwischen dem zentralen Staatshaushalt, den Ländern und Kommunen gestaltet werden. Damit soll verhindert werden, dass auf Grund differenzierter objektiver Bedingungen gravierende Unterschiede im sozialen Niveau für die Bürger entstehen. Das sollte für bestimmte Gebiete mit gezielten regionalen Förderungsmaßnahmen durch die Länder / den Staat verbunden werden.

Den Städten und Gemeinden sollten Teile des Volkseigentums als kommunales Eigentum übertragen werden. Das betrifft Betriebe und Einrichtungen, die für die wirtschaftliche Tätigkeit und das Leben der Bürger in der Stadt und Gemeinde entscheidend sind. Auf ihre Entwicklung muss sich demokratische Einflussnahme und öffentliche Kontrolle in den Kommunen sachkundig konzentrieren.

Weiter treten wir dafür ein, Kapazitäten durch mehrere Gemeinden zu schaffen, um Wirtschaftlichkeit, Auslastung und Vielfalt kommunaler Leistungen zu sichern. Erfahrungen der Arbeit von Gemeindeverbänden sollen bei der Neugestaltung kommunaler Kooperation ausgewertet und zu neuen Formen der Zusammenarbeit bzw. des Zusammenschlusses von Gemeinden zur Erhöhung ihrer ökonomischen und sozialen Leistungsfähigkeit genutzt werden.

Insgesamt gehen wir davon aus, dass für ein gut funktionierendes Alltagsleben in den Städten und Gemeinden die Vielfalt und Chancengleichheit von kommunalem Gemeineigentum, genossenschaftlichem und privatem Eigentum sowie Mischformen durch gegenseitige Beteiligung nicht nur möglich, sondern im Interesse der Bürger notwendig sind.

Die Übertragung von Teilen des Volkseigentums in kommunales Eigentum darf nur mit Einverständnis der jeweiligen Kommunen erfolgen. Es setzt eine reale Bewertung und gesamtgesellschaftliche Rahmenbedingungen für die Art und Weise der künftigen Bewirtschaftung voraus.

Es sollte unterschieden werden zwischen kommunalen Betrieben und Einrichtungen

- die voll unter den Bedingungen der Marktwirtschaft arbeiten müssen, wie kommunale Wirtschaftsunternehmen, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung, des Handels, der haus- und stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen, des örtlichen Bauwesens und des innerstädtischen Verkehrs, der Erholung und des Tourismus;

- bei denen im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeit ein ausgewogenes Verhältnis von finanzieller Förderung und marktwirtschaftlichen Prinzipien erforderlich ist, wie Einrichtungen der Kultur und des Sports, vor allem für die Jugend;

- die bei leistungsabhängiger Finanzierung nicht marktwirtschaftlichen Prinzipien zum Nachteil der Bürger unterworfen werden dürfen, wobei auch hier eine höhere Effektivität in der Verwendung der Mittel notwendig ist, wie Einrichtungen zur Betreuung der Kinder, des Bildungswesens, des Gesundheits- und Sozialwesens.

Erweitert werden sollten die Rechte und Pflichten der Kommunen auf dem Gebiet der Preisbildung.

Wir sind dafür, dass die Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden eigenverantwortlich die Preise für Leistungen der Kultur, des Sport und des Erholungswesens festlegen können.

Zu klären sind Schritte und Rahmenbedingungen für die Überführung volkseigenen Wohnungsbestandes in kommunales Eigentum. Das ist zu verbinden mit der Ausarbeitung rechtlicher Regelungen zur Verfahrensweise für den Erwerb volkseigener Wohnungen durch die bisherigen Nutzer und die künftige Rolle der Kommunen bei der Bewirtschaftung dieser Wohngebäude einschließlich notwendiger Subventionen.

In Gemeineigentum befindlicher Grund und Boden und damit vorhandene günstige Standorte sollten im Interesse der Kommunen überlegt und gezielt für die Ansiedlung/Erweiterung von Betrieben und Schaffung von Arbeitsplätzen genutzt werden.

Die PDS wendet sich entschieden gegen jede Form von Bodenspekulation. Die PDS ist gegen den Verkauf von Grund und Boden, Wohnhäusern und Wohnungen an ausländische Interessenten.

Neues Deutschland, Sozialistische Tageszeitung, Nr. 98, B-Ausgabe, 45. Jahrgang, Fr. 27.04.1990

Δ nach oben