Geschäftsordnung des Runden Tisches
1. Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachanträgen verhandelt.
2. Geschäftsordnungsanträge sind:
- Bestätigung der Tagesordnung
- Begrenzung der Redezeit
- Ende der Rednerliste
- Schluss der Beratung
- Antrag über die Art der Abstimmung
3. Sachanträge sind:
- Hauptanträge
- Änderungs- und Ergänzungsanträge
4. Über den inhaltlich weitergehenden Antrag wird stets zuerst abgestimmt. Für Änderungs- und Ergänzungsanträge gilt dies sinngemäß. Die zur Abstimmung gestellte Frage muss so gestellt werden, dass sie mit Ja/Nein beantwortet werden kann.
5. Anträge werden in der Reihenfolge der Antragstellung abgearbeitet. Die Tagungsleitung darf Anträge gemäß Ziffer 3, sofern es der Sachzusammenhang erfordert, bis zum Ende des Sitzungstages zurückstellen.
6. Anträge gelten als angenommen, wenn sie einfache Mehrheit gefunden haben. Geschäftsordnungsanträge und andere Anträge, bei denen die Teilnehmer dieses beschließen, bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Minderheitsvoten sind zulässig.
7. Über die Zulassung weiterer Sitzungsteilnehmer entscheidet der Runde Tisch durch einfache Mehrheit.
8. Über die Leitung der Sitzungen wird auf der nächsten Beratung gesondert befunden.
9. Bei Streit über die Geschäftsordnung entscheidet ein Gremium, das sich aus der Tagesleitung und je einem Mitglied der Delegationen zusammensetzt, in geheimer Sitzung endgültig.
Die Geschäftsordnung wurde auf der 1. Sitzung am 07.12.1989 einstimmig angenommen. Laut Wolfgang Ullmann geht die Geschäftsordnung auf einen Entwurf von Lothar de Maizière (CDU) zurück. Lothar de Maizière schrieb später, er habe sich während der ersten Sitzung des Zentralen Runden Tisches in die Ecke gesetzt und die Geschäftsordnung geschrieben. Die vom ihm verfasste Geschäftsordnung sei dahingehend ergänzt worden, dass auch Minderheitsvoten zu Protokoll genommen werden sollten.
2. Fassung vom 27.12.1990