Vorlage der Arbeitsgruppe Recht
Zur Vernichtung von Daten des MfS/AfNS

Ausgehend vom Recht des Bürgers auf Schutz der Persönlichkeit und Selbstbestimmung stellen die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Recht" fest, dass die Erfassung und Bearbeitung von Daten, wie sie durch das ehemalige MfS beziehungsweise das Amt für Nationale Sicherheit erfolgte, eine verfassungswidrige Verletzung von Bürgerrechten darstellt. Demgemäß ist in Abwägung der Rechtsgüter grundsätzlich die Archivierung dieser Materialien aufgrund des persönlichen Datenschutzbedürfnisses der Bürger abzulehnen, soweit es sich nicht um Akten handelt, die im Zusammenhang mit durchgeführten Gerichtsverfahren und der Rehabilitierung von Bürgern dienen können.

Die vom MfS und vom Amt für Nationale Sicherheit erfolgte Erfassung und Bearbeitung von Daten war verfassungswidrig, so dass diese grundsätzlich nicht in Gerichtsverfahren als Beweismittel herangezogen werden können. Zudem unterliegt ein Großteil der erfassten Sachverhalte, die nach geltendem Recht als Straftatbestände zu qualifizieren wären, der Verjährung. Ein weiterer Gesichtspunkt, der der Entscheidung der Arbeitsgruppe zugrunde gelegt wurde, ist der technisch kaum zu verhindernde Zugang von Unbefugten zu den Daten. Um zukünftig einen Missbrauch der gesammelten personenbezogenen Daten des ehemaligen MfS beziehungsweise des Amtes für Nationale Sicherheit weitgehendst auszuschließen und eine unverzügliche vollständige Zerstörung der Strukturen dieser Organe bis hin zur physischen Vernichtung ihrer materiellen Datenträger zu sichern, empfiehlt die Arbeitsgruppe "Recht" dem Runden Tisch zu beschließen, von der Regierung zu fordern:

1. Die physische Vernichtung der Zentralen Personendatenbank (ZPDB).

2. Physische Vernichtung der Sonderspeicher.

3. Physische Vernichtung von sonstigen Datenträgern und Speichermedien einschließlich vorhandener Duplikate.

Die unverzügliche Vernichtung dieser Datenträger ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Missbrauch aufgrund des schnellen und unkontrollierbaren Zugriffs verstärkt möglich ist.

AG "Recht", 12. Februar 1990


12. Sitzung des Runden Tisches am 12.02.1990
Die Anträge 12/2 und 12/3 wurden an die Arbeitsgruppen "Recht" und "Sicherheit" und an die Prioritätengruppe mit einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen überwiesen.