DDR 1989/90 Brandenburger Tor


Mitteilung des DDR-Verteidigungsministeriums: Aufhebung der Sperrzone im DDR-Grenzgebiet

Im Interesse weiterer Erleichterungen für die Bürger der DDR im Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt im Grenzgebiet an der Staatsgrenze zur BRD und zu Berlin (West) teilte das Ministerium für Nationale Verteidigung mit:

Mit sofortiger Wirkung wird die Sperrzone im Grenzgebiet an der Staatsgrenze der DDR zur BRD aufgehoben. Alle im Schutzstreifen liegenden Ortschaften, Ortsteile, Betriebe und Einrichtungen sind damit nicht mehr Grenzgebiet, und der freie Zugang zu ihnen ist gewährleistet. Damit entfallen die bisherigen Genehmigungen für die Einreise und den Aufenthalt. Die land-, forst- sowie anderweitige volkswirtschaftliche Nutzung des Schutzstreifens erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Kommandeur der Grenztruppen der DDR.

Die Kontrollen der Deutschen Volkspolizei an den Zugängen zum Grenzgebiet werden eingestellt und die Kennzeichnung des Grenzgebietes wird abgebaut, beziehungsweise verändert. An der Staatsgrenze der DDR zu Berlin (West) wird der Verlauf des Grenzgebietes so verändert, dass es keine Wohn- und Wirtschaftsgebäude einschließt. Damit entfallen auch hier die bisherigen Genehmigungen.

Der grenzüberschreitende Verkehr zwischen der DDR und BRD sowie der Hauptstadt der DDR und Berlin (West) kann nur über die dazu eingerichteten Grenzübergangsstellen erfolgen.

Die Seegewässer der DDR werden in der gesamten Breite bis zu zwölf Seemeilen für den Sportverkehr zugelassen. Kurzfristig werden die entsprechenden Rechtsvorschriften geändert. Folgende Grenzübergangsstellen wurden neu eröffnet: am 11. 11. Stapelburg, Bad Harzburg, Ellrich, Walkenried; am 12. 11. Gadebusch, Ratzeburg, Hohengandern, Witzenhausen, Unter suhl, Obersuhl, Vacha, Philippsthal, Hönbach, Neustadt, Blosenberg, Feilitzsch/ Hof, Hessen, Mattierzoll; am 13. 11. Katharinenberg, Wanfried, Probstzella und Ludwigsstadt.

[13. November 1989]

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