DDR 1989/90 Brandenburger Tor

Anträge zur Volksbildung

An den Runden Tisch von Berlin-Mitte wurden folgende Anträge zur Volksbildung gestellt:

In den Schulen muss für Direktoren beziehungsweise Direktorinnen und deren Stellvertreter die Vertrauensfrage gestellt werden. Sie sind in geheimer und freier Wahl vom Lehrerkollegium zu bestätigen. Der neue Schulleiter wird in freier und geheimer Wahl vom Lehrerkollegium bestätigt.

Die Neueinstellung von Direktoren beziehungsweise Direktorinnen, Lehrerinnen und Lehrern durch die Stadtbezirksschulleitung ist durch das Lehrerkollegium, das das Veto-Recht hat, zu bestätigen. Es wird empfohlen, dass unverzüglich Schulvollversammlungen einberufen werden, um anstehende Schulprobleme zu benennen und zu erörtern.

Schülerräte und Elternräte sind in jeder Klasse in geheimer und freier Wahl zu bilden. Aus diesen Räten sind Schülersprecher und Elternsprecher zu wählen, die in Elternbeiräten und Schülerbeiräten bei Neubesetzungen des Lehrkörpers und der Schulleitung gehört werden müssen.

Der Rat des Stadtbezirkes stellt fest, welche und wie viele Lehrer in den letzten drei Jahren aus der Volksbildung entfernt wurden und was die Gründe hierfür waren. Diesem Personenkreis ist vor der Stadtbezirksverordnetenversammlung Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen, um so festzustellen zu können, ob durch Vertreter der Volksbildung hier die Verfassung der DDR und die grundlegenden Menschenrechte verletzt wurden und welche Personen widerrechtlich Benachteiligungen oder Schlimmeres erfahren haben. Hier müssen rechtliche Konsequenzen gezogen werden.

aus: Neue Zeit, Ausgabe 50, 46. Jahrgang, 28.02.1990, Zeitung für Deutschland - Christlich, Demokratisch, Sozial