DDR 1989/90 Brandenburger Tor


Drei Jahre Überbrückungsgeld - umstrittene Regelung für die ersten Umsteiger

Besser bedient mit guter Umschulung

Fragen an Klaus Umlauf, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft MSKFragen an Klaus Umlauf, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft MSK

• Überbrückungsgeld - eine Regelung in aller Stille?

Nein. Schon im November haben wir Erscheinungen von konzeptionslosem Abbau von Arbeitsplätzen heftig widersprochen. Wir müssen unsere Mitglieder schützen. Am 8. 12. ist es in zähen Verhandlungen zu der Vereinbarung gekommen, die einen Kompromiss zwischen Vorstellungen der Regierung und Ideen der Mitglieder darstellt. Der Entwurf ist mit BGL-Vorsitzenden beraten worden.

• Habt Ihr damit ein Grundmodell für den Schutz von Veränderungen Betroffener geschaffen?

Ja. Der entscheidende Punkt aber ist nicht dieses Geld, sondern der, eine solche Qualifizierung zu ermöglichen, dass die Kollegen wieder auf ihr Geld kommen.

• Woher kommt das Überbrückungsgeld?

Nicht aus dem Fonds der Betriebe, die diese Kollegen einstellen, sondern es sind Anteile aus den im Staatsapparat eingesparten Lohngeldern.

• Um welche Summen gebt es?

Dienstaufwandsentschädigungen, die leitende Mitarbeiter des Staatsapparates hatten, werden nicht berücksichtigt. Sondern es geht um die Differenz zwischen dem bisherigen Nettodurchschnittsverdienst minus Aufwand und dem neuen Nettodurchschnittsverdienst. Manche werden gar kein Überbrückungsgeld erhalten müssen. Bei der Bestimmung, dass auch noch ein um 300 Mark geringerer Verdienst zumutbar ist, können es maximal 300 Mark sein.

• Wie viele Menschen betrifft die Regelung etwa?

Das lässt sich nicht genau sagen. Aus dem zentralen Staatsapparat werden nach unseren heutigen Kenntnissen etwa 7 000 Arbeitskräfte freigesetzt. Viele davon sind so qualifiziert, dass sie wahrscheinlich eine angemessene Arbeit bekommen können.

• Können wir uns bei bevorstehenden Veränderungen in der Wirtschaft überall solche Überbrückungsgelder leisten? Ist das nicht Wahnsinn?

Wahnsinn wäre es, die Arbeitskräfte nicht wieder wirtschaftlich effektiv zu machen. Als Ausgleich für soziale Härten ist es gerechtfertigt. Vor allem wenn man bedenkt, dass im Staatsapparat ein Durchschnittsalter von über 40 Jahren besteht. Der Urlaub wird nur nach den Bedingungen am neuen Arbeitsplatz gewährt.

Tribüne, Fr. 05.01.1990

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