DDR 1989/90Brandenburger Tor

01.07. Die D-Mark wird alleiniges Zahlungsmittel in der DDR

01.07. Das "Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens" (Treuhandgesetz) tritt in Kraft

01.07. Keine Intershops mehr

01.07. Fünf Regionalsender

01.07. Beendigung der Personenkontrollen an der deutsch-deutschen Grenze

03.07. 6. 2+4-Treffen unterhalb der Außenministerebene in Berlin

06.07. Beginn der Verhandlungen über den Einigungsvertrag

07.07. Beibehaltung der Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch gefordert

07.07. Erster Landkreistag konstituiert sich

16.07. Die Sowjetunion gibt grünes Licht für die NATO-Mitgliedschaft Deutschlands nach der Einheit

16.07. Der Verwaltungsrat der Treuhandanstalt konstituiert sich

17.07. 2+4-Gespräche auf Außenministerebene in Paris

22.07. Die Volkskammer beschließt das "Ländereinführungsgesetz"

28.07. Die Thüringer Liberalen vereinen sich auf Landesebene


So. 22. Juli 1990


Links

Protokoll der 27. Sitzung der Volkskammer

Ländereinführungsgesetz

Länderwahlgesetz

Gesetz über Sicherung und Nutzung personenbezogener Daten des MfS/AfNS

Einrichtung eines Zivildienstbeauftragten

Personalvertretungsgesetz

Satzung der Treuhand

Antrag der Fraktion der Liberalen zum Beitritt zum 01.12.1990

Die Volkskammer beschließt das "Verfassungsgesetz über die Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik" (Ländereinführungsgesetz).

In § 1 heißt es:

"Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

– Mecklenburg Vorpommern
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin, ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;

– Brandenburg
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam, ohne die Kreise Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser, zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;

– Sachsen-Anhalt
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg, ohne den Kreis Artern, zuzüglich des Kreises Jessen;

– Sachsen
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig, ohne die Kreise Altenburg und Schmölln; zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser;

– Thüringen
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl, zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln."

Das Gesetz tritt am 03.10.1990 in Kraft.

Die Volkskammer beschließt die "Ordnung über die Bildung und Arbeitsweise der Richterwahlausschüsse".

In der Volkskammer findet ein Antrag, gemeinsam mit der die Bundesrepublik ein gemeinsames Wahlrecht auszuarbeiten, eine Mehrheit.

Die Liberalen und Sozialdemokraten bringen einen Antrag in die Volkskammer, zum Beitritt der DDR zur BRD am Vorabend gemeinsamer Wahlen am 02.12., ein. Der Antrag erhält keine Zustimmung.

Δ nach oben