Das Solidaritätskomitee der DDR, die Initiative "Solidarität für Rumänien", die Mahnwache vor der rumänischen Botschaft in Berlin, die Vereinigte Linke, das Neue Forum und der Unabhängige Frauenverband haben den Sturz der Ceauşescu-Clique begrüßt. In einem am Freitag dem ADN übermittelten Appell heißt es, sie habe in der Niederschlagung friedlicher Demonstrationen des aufbegehrenden Volkes ihre ganze Menschenverachtung und Brutalität unverhohlen offenbart.
Die Unterzeichner appellieren an alle Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Initiativgruppen und Religionsgemeinschaften sowie an alle Bürgerinnen und Bürger der DDR, Spenden für eine Solidaritätsaktion zugunsten des rumänischen Volkes auf das Konto (...) - Kennwort "Rumänien" - zu leisten. Über den Spendeneingang und die Verwendung werde gemeinsam Kontrolle ausgeübt und öffentlich informiert.
An die Regierung der DDR geht die Bitte, den Kauf und Versand lebenswichtiger materieller Güter in Höhe der eingehenden Spendensumme zu unterstützen.
(Neue Zeit, Sa. 23.12.1989)
Der Staatsrat der DDR hat am Freitag beschlossen, Nicolae Ceauşescu die Karl-Marx-Orden abzuerkennen, die ihm vom damaligen Vorsitzenden des Staatsrates verliehen worden waren.
(Neues Deutschland, Sa. 23.12.1989)
Um 12 Uhr läuten die Kirchenglocken. "Sie rufen euch zu: Betet für Rumänien!", ist einer Presseinformation vom 21.12. des Bundes der Ev. Kirchen in der DDR zu entnehmen.
Ex-Agenten des berüchtigten Ceauşescu-Geheimdienstes Securitate beantragen Asyl in der Bundesrepublik.
Der Asylantrag, den ein Rumäne aus Bukarest den Beamten des Freiburger Amtes für öffentliche Ordnung auf den Schreibtisch legte, war lückenlos und unmissverständlich ausgefüllt. Unter dem Rubrum "Beruf" hatte der Antragsteller schlicht vermerkt: "Agent der Securitate".
In Rumänien, erklärte der 39jährige, seien er und die Kinder wegen seiner Zugehörigkeit zu dem berüchtigten Ceauşescu-Geheimdienst "psychischem und physischem Druck" ausgesetzt. Nach der ersten Überraschung leiteten die Beamten den Antrag, wie alle anderen, zur Entscheidung an das Zirndorfer Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge weiter.
Dem Familienvater aus Rumänien wurde eine Bleibe im Württembergischen zugewiesen, wo er in die staatlich garantierte Anonymität entschwand. Sein Antrag blieb kein Einzelfall.
(Der Spiegel, Nr. 27, Mo. 02.07.1990)